Tod + Trauer Vorsorge-Tipps
Handy mit Screenlock

Niemals geht man so ganz - Der Digitale Nachlass

Das Internet ist ein fester Bestandteil unseres Alltags geworden, es ermöglicht uns jederzeit Kontakt zu unseren Liebsten und bringt viele Vorteile, die uns das Leben erleichtern. Doch hast Du noch den Überblick darüber, bei wie vielen Accounts, von Social Media bis Onlineshops, Du registriert bist? Das ist eine Frage, der wir häufig nicht viel Beachtung schenken, bis der Ernstfall eintritt. Das Thema „Tod“ und seine Folgen werden gerne von uns und unseren Liebsten verdrängt. Doch digitale Konten, Abos und Dienste bleiben als zusätzliche Last zwischen Nachlassabwicklung und Trauerverarbeitung für die Hinterbliebenen zurück.


Vorsorge statt Nachsorge: Was Du im Umgang mit Digitalen Medien beachten solltest
 

Ob Smartphone, Konten in sozialen Netzwerken oder Accounts bei Onlineshops - Wir alle hinterlassen einen Digitalen Fingerabdruck. Aber was passiert mit Online-Verträgen, Facebook Konten und Mitgliedschaften nach Deinem Tod?  Die Antwort ist: Häufig nicht viel. Die sogenannten "digitalen Zombies" bestehen weiter, wenn sich niemand darum kümmert oder man selbst nicht vorgesorgt hat. So gibt es Schätzungen zufolge weltweit ca. 30 Millionen Facebook Accounts von Verstorbenen.
 

Handy, Facebook Account, Amazon Prime - was gehört zum Digitalen Nachlass?
 

Das Thema „Digitaler Nachlass“ gewinnt in unserer vernetzten Welt immer mehr an Bedeutung und ist längst im Alltag vieler Hinterbliebener angekommen. Doch was bedeutet Digitaler Nachlass konkret und welche Gesetze gibt es im Umgang und der Verwaltung mit Digitalem Erbe?

Unter "digitalem Nachlass" wird das gesamte digitale Vermögen einer Person verstanden, also Immaterialgüterrechte, Domainrechte sowie sämtliche Vertragsbeziehungen zwischen Anbietern und Personen hinsichtlich der Nutzung des Internets selbst, aber auch hinsichtlich diverser Internetdienstleistungen, und damit auch die Nutzung aller Accounts und Daten des Erblassers im Internet. Dies umfasst alle Bereiche des Lebens, in denen der Erblasser „digital“, „virtuell“ oder computergestützt agiert hat.


Wie Du vorsorgst, wenn Du Deine Liebsten entlasten möchtest:
 

  • Bedenke also, Deine Zugangsdaten für eine oder mehrere Vertrauenspersonen zu notieren, so dass diese die Möglichkeit haben sich um Deinen Digitalen Nachlass zu kümmern, wenn Du es mal nicht mehr kannst.
  • Sprich mit Deinen Liebsten darüber, was mit Deinen digitalen Daten im Ernstfall passieren soll.
  • Nutze Tools die Dir das Zusammenhalten und verwalten Deiner Daten erleichtern.

 

Welche Möglichkeiten habe ich als Hinterbliebener?
 

In den meisten Fällen kommt der Tod einer Person unvorhergesehen. Kosten für Abos, Apps oder andere Dienste laufen dann weiter. Auch kürzlich im Internet bestellte Ware wird noch zugestellt und abgerechnet und Nachrichten gehen im Facebook Account ein. Doch wer kümmert sich darum und vor allem, wie?

Im besten Fall hat man vor seinem Tod eine Vertrauensperson im Erbe erwähnt, die den Digitalen Nachlass regeln soll und über die nötigen Zugangsdaten verfügt. Dass dies in den wenigsten Situationen der Fall ist, wissen Bestatter mittlerweile und bieten Hinterbliebenen als Zusatzleistung Hilfe bei digitalem Erbe an. Daneben gibt es auch Firmen, die Hinterbliebene rund um das Thema unterstützen. Auch Firmen wie Google oder Facebook bieten Unterstützung und Vorsorgemöglichkeiten an. Mit dem „Kontoinaktivität-Manager“ schafft Google eine Art Nachlassverwalter, bei dem die Anmeldedaten der Google-Anwendungen nach einer bestimmten Zeit an eine vorher festgelegte Person weitergegeben werden.

Leider kommt es auch immer wieder vor, dass gar keine Absprache vorliegt und Hinterbliebene, nicht wissen welche Accounts die verstorbene Person besaß.


Privatsphäre über den Tod hinaus
 

Achtung: Beachte bitte, dass Du bei der Recherche auf höchstpersönliche Informationen der verstobenen Person stoßen kannst. Hierbei können auch Informationen auftauchen die für Angehörige verstörend wirken können und über die sie nicht in Kenntnis gesetzt werden sollten. Prinzipiell sollte gelten: Wenn die verstorbene Person nicht wollte, dass bestimmte Lebensbereiche mit verwaltet oder schon zu (oder nach) Lebzeiten gefunden werden, gilt es diesen Wunsch der verstorbenen Person zu respektieren.


Vorsorgen mit der DELA Sterbegeldversicherung
 

Welche Vorteile eine Sterbegeldversicherung noch bietet und warum sie im Gegensatz zum Sparbuch eine sichere Variante zur Vorsorge ist, erklären wir Dir hier.