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Organspende - Wissenswertes und Deine Entscheidungshilfe

Der Begriff Organspende ist Dir bestimmt bekannt. Vor allem die Diskussion um zu wenig Organspender in Deutschland ist seit langem ein aktuelles Thema. Oftmals möchten Menschen gerne nach ihrem Tod Organe spenden, haben jedoch verschiedene Sorgen und Ängste.  Als Experte für Hinterbliebenenabsicherung kennen wir die Unsicherheiten und Fragen, die häufig zu diesem Thema entstehen.

Im folgenden Beitrag beschäftigen wir uns damit, wie die aktuelle Situation in Deutschland bezüglich einer Organspende ist. Zudem erfährst Du beispielsweise, welche Organspende-Arten es gibt, welche Organe lebend und tot gespendet werden dürfen. 



Organspende in Deutschland: Grundsätzliches und aktuelle Situation

Grundlage für die Organspende in Deutschland ist das deutsche Transplantationsgesetz, welches seit dem 1. Dezember 1997 gilt. In diesem Gesetz werden zahlreiche Punkte geregelt:


Spende

Entnahme

Vermittlung

Übertragung

Sämtliche Abläufe im Rahmen einer Organspende werden hierzulande durch die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) als bundesweit tätige Koordinierungsstelle begleitet. Dies betrifft unter anderem organisatorische Abläufe, die in dem Krankenhaus anfallen, in dem die Organtransplantation durchgeführt wird.

Grundsätzlich fällt die Organspende zwar unter die medizinischen Leistungen, allerdings endet die Leistungspflicht der privaten und gesetzlichen Krankenkassen mit dem Tod. Daher gibt es eine Finanzierungslücke, die ebenfalls im Transplantationsgesetz geregelt wird. Die Vergütung sämtlicher Kosten, die im Zusammenhang mit der Vorbereitung und einer Durchführung der Organtransplantation entstehen, werden seitens der DSO übernommen.

Die aktuelle Situation (Stand: November 2023) sieht so aus, dass etwa 9.000 Menschen hierzulande auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. In der überwiegenden Mehrheit warten die Menschen dabei auf eine Spenderniere. Ein paar Zahlen:


869

Organspender in 2022

2.662

transplantierte Organe (Postmortale Organspende) 2022

3,1

Organe je Spender wurden im vergangenen Jahr entnommen


Welche Zustimmungslösungen gibt es?

Grundsätzlich gibt es die folgenden drei Lösungen im Zusammenhang mit einer Organspende:

Erweiterte Zustimmungslösung

Die erweiterte Zustimmungslösung beinhaltet, dass Organe ausschließlich unter der Voraussetzung entnommen werden dürfen, dass seitens des Organspenders eine Zustimmung vorliegt.

Widerspruchslösung

Die zweite Lösung ist die sogenannte Widerspruchslösung. In Ländern, in denen diese Lösung praktiziert wird, ist jeder Bürger automatisch ein Organspender, falls er sich nicht ausdrücklich dagegen entschieden und dies dokumentiert hat.

Entscheidungslösung

Die Entscheidungslösung ist momentan die Lösung, die bezüglich einer Organspende in Deutschland gewählt wird. In dem Fall ist die Entnahme von Organen und Geweben nur dann möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt.

Welche Organspendearten gibt es?

Vielleicht hast Du schon einmal davon gehört, dass es zumindest zwei unterschiedliche Arten der Organspende gibt, nämlich die nach dem Tod und die zu Lebzeiten. Tatsächlich wird sogar zwischen vier unterschiedlichen Arten der Organspende unterschieden, nämlich:

  • Postmortale Organspende
  • Lebendorganspende
  • Gewebespende
  • Stammzellenspende

Wie diese Organspende Arten sich unterscheiden, erklären wir Dir hier:

Die postmortale Organspende ist die am häufigsten praktizierte Form des Spendens. Sie setzt voraus, dass der Tod des Organspenders eindeutig festgestellt worden ist und zudem seine Zustimmung vorliegt, dass seine Organe (nach dem Tod) transplantiert werden dürfen. Alternativ ist die Entscheidung den Angehörigen überlassen. Dies sind zwei zwingende Voraussetzungen für die postmortale Organspende.

Eine weitere Voraussetzung für die Organspende nach dem Tod des Spenders besteht darin, dass nach dem festgestellten Hirntod das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten wird. Darüber hinaus muss für die postmortale Organspende ausgeschlossen werden, dass die vorgesehenen Organe von Infektionen oder Tumorerkrankungen betroffen sind. Ferner muss das Organ voll funktionsfähig sein.

Zusammenfassend gibt es die folgenden Voraussetzungen, die zwingend für eine postmortale Organspende zu erfüllen sind:

  • Hirntod des Spenders zweifelsfrei festgestellt
  • Zustimmung zur Organspende liegt vor
  • Organ ist voll funktionsfähig
  • Organ ist nicht von Infektionen oder Tumorerkrankungen befallen

Eine Art der Organspende, die insbesondere im Vergleich zur postmortalen Organspende deutlich seltener in der Praxis durchgeführt wird, ist die sogenannte Lebendorganspende. Wie der Name bereits vermuten lässt, findet die Spende des entsprechenden Organs noch zu Lebzeiten des Organspenders statt.

In den weitaus meisten Fällen stellt sich die Praxis bei der Lebendorganspende so dar, dass eine Niere einem nahen Angehörigen gespendet wird und daher die Organentnahme stattfindet. Weitere Organe, die ebenfalls - allerdings deutlich seltener - bei einer Lebendorganspende transplantiert werden, sind:

  • Teile der Leber
  • Teile der Lunge
  • Teile der Bauchspeicheldrüse

Die Niere ist demnach tatsächlich das einzige Organ, welches im Rahmen einer Lebendorganspende komplett gespendet werden darf. Dies liegt schlichtweg daran, dass jeder (gesunde) Mensch zwei Nieren hat, man jedoch mit nur einem dieser Organe leben kann.

Zunächst einmal gelten für eine Lebendorganspende die gleichen Voraussetzungen wie für eine postmortale Organspende und natürlich der Grundsatz der Freiwilligkeit. Allerdings kommt noch eine weitere wichtige Voraussetzung hinzu, dass Lebendspenden ausnahmslos zu Gunsten folgender Personen durchgeführt werden dürfen:

  • Verwandte 1. oder 2. Grades
  • Ehe- oder Lebenspartner

Ferner dürfen bei der Lebendorganspende nur die zuvor bereits genannten Organe bzw. Teile eines Organs transplantiert werden. Bedenkenswert bei der Lebendorganspende sind vor allem mögliche Komplikationen, die sowohl beim Spender als auch Empfänger auftreten könnten.

In Deutschland können nicht nur innere Organe oder Teile eines Organs transplantiert werden, sondern darüber hinaus gibt es neben der Lebendspende und der postmortalen Organspende auch die sogenannte Gewebespende. In diesem Fall werden keine inneren Organe entnommen, sondern in erster Linie:

  • Haut
  • Hornhaut der Augen (Augenhornhaut)
  • Knochengewebe
  • Sehnen
  • Blutgefäße
  • Knorpelgewebe
  • Herzklappen
  • Zellen der Bauchspeicheldrüse

Aus den genannten Gewebearten ergibt sich automatisch, dass es sich bei der Gewebespende um eine postmortale Spende handelt. In diesem Fall gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Tod des Spenders einwandfrei nachgewiesen ist und zudem eine Zustimmung vorliegt, dass nach dem Tod Gewebe gespendet werden darf. Im Unterschied zur herkömmlichen Organspende nach dem Tod ist es bei einer Gewebespende auch möglich, das entsprechende Gewebe zu entnehmen, nachdem das Kreis-Herz-Kreislaufsystem zum Stillstand gekommen ist.

Die vierte Art der Organspende ist die sogenannte Stammzellenspende. Diese wird nahezu ausnahmslos zu Lebzeiten des Spenders vorgenommen. Eine Altersgrenze gibt es generell nicht, lediglich die Blutstammzellenspende darf bis zum maximalen Alter von 61 Jahren durchgeführt werden. Durchgeführt wird eine Stammzellenspende in erster Linie dann, wenn der Empfänger an einer schwereren Leukämieform (Blutkrebs) erkrankt ist.

Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine Stammzellenspende oder um eine Knochenmarkspende handelt. Der Vorteil einer Knochenmarkspende besteht vor allem darin, dass Knochenmark im Körper des Empfängers eine geringere Gefahr vor Abstoßungsreaktionen seitens des Immunsystems hat. Der Nachteil ist, dass dadurch die eigentliche erwünschte Reaktion des Immunsystems gegenüber der Leukämie ebenfalls weniger stark ausfällt. Aus diesem Grund sagt man, dass Knochenmark vor allem dann transplantiert wird, wenn die Erkrankung nicht allzu bösartig und der Patient vergleichsweise jung ist.

Die weitaus meisten Menschen kommen grundsätzlich für eine Knochenmark- bzw. Stammzellenspender infrage. Du musst gesund und volljährig sein, damit Du Dich als möglicher Spender registrieren lassen kannst bzw. eine Typisierung vorgenommen wird. Der Eingriff ist für den Spender zwar nicht komplett risikofrei, für erfahrene Ärzte jedoch Routine. Daher solltest Du Dich zumindest zu einer Registrierung für eine mögliche Stammzellenspende entscheiden, denn dadurch kannst Du unter Umständen anderen Menschen das Leben retten.


Welche Organe dürfen gespendet werden?

Bei der Frage danach, welche Organe grundsätzlich gespendet werden können, ist zu unterscheiden, ob die Spende lebend oder nach dem Tod erfolgen soll. Bei der sogenannten Lebendspende gibt es deutliche Einschränkungen, denn in dem Fall ist ausschließlich die Möglichkeit vorhanden, folgende Organe zu spenden:

  • Niere
  • Teile der Leber
  • Teile der Lunge (selten)
  • Teil des Dünndarms (selten)
  • Teile der Bauchspeicheldrüse (selten)

Diese Organe bzw. Teile können auch nach dem Tod gespendet werden. Hinzu kommen dann noch das Herz, die Bauchspeicheldrüse, der gesamte Dünndarm sowie die Lunge. Darüber hinaus ist es nach dem Tod ebenfalls möglich, einzelne Zellen oder auch komplettes Gewebe, wie zum Beispiel die Haut, zu transplantieren.


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Ablauf einer Organspende

Vielleicht hast auch Du Dich bisher noch nicht für einen Organspendeausweis entschieden, weil Dir der Ablauf einer Organspende nicht bekannt ist, wenn es zum Ernstfall kommt. Daher zeigen wir Dir, wie ein typischer Ablauf einer Organspende in Deutschland aussieht:

  1. Organspendeausweis liegt vor oder Angehörige haben zugestimmt
  2. Feststellung des Hirntods
  3. Organ wird untersucht (nur gesunde Organe dürfen gespendet werden)
  4. Krankenhaus informiert DSO über anstehende Spende
  5. DSO meldet den entsprechenden Spender an Eurotransplant
  6. Überprüfung der Personen, die auf der Warteliste für ein Organ stehen (Auswahl nach Dringlichkeit etc.)
  7. Entnahme der Organe, nachdem ein Empfänger ausgesucht wurde (Operation)
  8. Transport des Organs zum Krankenhaus, in dem sich der Empfänger befindet
  9. Transplantation wird durchgeführt

Durch diese wenigen, schnell aufeinanderfolgenden Schritte werden Organe nach dem Tod transplantiert und Du als Spender hast die Möglichkeit, ein anderes Leben zu retten.


Voraussetzungen zur Organspende

Eine Organspende ist in Deutschland sehr gut geregelt, sodass es bestimmte Voraussetzungen gibt, die vor dem Spenden eines Organs oder von Gewebe zwingend erfüllt werden müssen. Diese Voraussetzungen lassen sich in drei große Gruppen einteilen, nämlich:

  • Allgemeine Voraussetzungen

  • Gesundheitliche Voraussetzungen

  • Voraussetzungen in Bezug auf das Alter
     

Zunächst existieren zwei allgemeine und somit grundsätzliche Voraussetzungen. Diese bestehen darin, dass die Spende von Organen ausschließlich dann stattfinden darf, wenn die Zustimmung des Spenders vorliegt. Darüber hinaus muss der Hirntod beim Spender zweifelsfrei festgestellt worden sein.


Die gesundheitlichen Voraussetzungen bestehen darin, dass das vorgesehene Organ nicht erkrankt ist, also beispielsweise keine Infektionen vorliegen oder sich ein Tumor im Gewebe befindet. Hier prüfen die Ärzte stets im Einzelfall, ob die gesundheitlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Bezüglich des Alters gibt es grundsätzlich keine Voraussetzungen. Das bedeutet: Es existiert für die Organspende kein Höchstalter, sodass ein verstorbener 40-Jähriger genauso (gesunde) Organe wie ein gerade verstorbener 80-jähriger spenden kann. Dieses nichtexistierende Höchstalter ist definitiv sinnvoll, denn warum sollte ein gesundes Organ nicht entnommen und dann einem anderen Menschen transplantiert werden können, nur, weil der Spender ein gewisses Alter überschritten hat?


Organspende Pro und Contra: Was spricht für und was gegen die Organtransplantation?

Im Zusammenhang mit der Organspende gibt es zahlreiche Vorurteile und falsche Einschätzungen, die vielleicht dazu geführt haben, dass Du Dich bisher einerseits gegen einen Organspendeausweis entschieden hast, andererseits der postmortalen Spende jedoch eigentlich positiv gegenüber eingestellt bist.

So befürchten zum Beispiel manche Menschen, dass man schneller für tot erklärt wird, wenn ein Organspendeausweis vorhanden ist. Dies ist definitiv nicht der Fall, denn es gibt strenge Kriterien, dass der Hirntod zweifelsfrei festgestellt werden muss, damit überhaupt an eine Organspende gedacht werden darf.

Ein weiteres Vorurteil besteht darin, dass man die Bereitschaft für eine Organspende nicht widerrufen könne. Das ist ebenfalls falsch, denn natürlich hast Du jederzeit die Möglichkeit, Deinen Organspendeausweis zu vernichten oder auch sonstige Aussagen, dass Du nach Deinem Tod spenden möchtest, zu widerrufen.


Wichtig ist es daher, sich neutral mit dem Thema zu beschäftigen und die Argumente für und gegen eine Organspende sorgfältig abzuwägen. In der Auflistung zeigen wir Dir, die Argumente auf, die für eine Organspende sprechen:

 

  • Nach dem eigenen Tod Leben retten (ca. 1.000 Menschen sterben jedes Jahr, weil ihnen kein Organ transplantiert werden konnte)
  • Trotz Organspende kann der Verstorbene ganz normal beerdigt werden
  • Der Hirntod wird hierzulande von zwei voneinander völlig unabhängigen Ärzten festgestellt, sodass die Diagnose absolut sicher ist
  • Trotz vorliegendem Organspendeausweis wird zu Lebzeiten alles getan, um das Leben des möglichen Spenders zu retten
  • Durch die eigene Entscheidung zur Organspende kommen Angehörige nicht in die Situation, diese Entscheidung für den Verstorbenen treffen zu müssen
  • Die Organspende ist hierzulande streng geregelt, sodass Missbrauch fast gänzlich ausgeschlossen werden kann
  • Organspende ist ein Akt der Nächstenliebe

 

Neben diesen zahlreichen Vorteilen gibt es natürlich auch einige Argumente, die gegen eine Organspende sprechen können. Die am häufigsten verwendeten Gegenargumente sind:

 

  • Ungeklärte Fragen, wer auf der Warteliste bevorzugt wird
  • Organentnahme widerspricht eventuell der Patientenverfügung
  • Eingriff in den Körper, auch wenn Spender klinisch tot ist
  • Manche Empfänger eines Organs sterben nach der Transplantation, weil es zu Abstoßungsreaktionen kommen kann
  • Organspende ist ein Wirtschaftsfaktor, leider vor allem aufgrund krimineller Machenschaften
  • Transplantation von Organen ist belastend für das Gesundheitssystem und es fehlt dafür eventuell an wichtigen Stellen Geld
  • Definition des Hirntodes ist nicht unumstritten, da beispielsweise das Herz postmortal noch schlagen kann

 

Mit diesen Pro- und Kontra-Argumenten, kannst Du für Dich persönlich entscheiden, ob die Vor- oder Nachteile einer Organspende für Dich überwiegen. Das gravierendste Argument ist sicherlich, dass Du mit der Spende eines Organs ein anderes Leben retten kannst.

Organspendeausweis beantragen: Wie bekomme ich einen Ausweis?

Diese Frage stellst vielleicht auch Du Dir, wenn Du grundsätzlich dazu bereit bist, eines oder mehrere Deiner Organe oder Gewebe nach Deinem Tod zu spenden. Den Organspendeausweis und eine Organverfügung kannst Du bequem in unserem Service-bereich herunterladen:

Zum Service-Bereich

Häufig gestellte Fragen zum Thema Organspende

Falls Du Dich für eine Organspende nach Deinem Tod entscheidest, darfst Du nicht festlegen, welche Person Deine Organe im Ernstfall erhalten sollen. Dies ist nach dem Transplantationsgesetz nicht möglich. Dort ist nämlich im Paragraf 12 festgelegt, dass die Organvermittlung nur auf Basis medizinischer Kriterien erfolgen darf, wozu insbesondere Erfolgsaussicht und Dringlichkeit gehören. Bei Lebendspenden hast Du allerdings die Möglichkeit, Dir die Empfängerperson insoweit auszusuchen, als dass es sich ohnehin um Personen aus der Verwandtschaft oder Menschen handeln muss, zu denen Du eine persönliche Verbundenheit hast.

Selbstverständlich hast Du im Rahmen der Organverfügung die Möglichkeit, dass entweder alle oder nur bestimmte Organe nach Deinem Tod entnommen werden dürfen. Du kannst also manche Organe ausdrücklich von einer späteren eventuellen Spende ausschließen, wie zum Beispiel Lunge, Herz oder Leber. Gleiches gilt übrigens ebenso für transplantierbares Gewebe, wie zum Beispiel Knochen, Haut oder Blutgefäße.

Diese Vorstellung haben viele Menschen, allerdings trifft sie keineswegs zu. Nach der Organspende wird der Körper selbstverständlich von den Medizinern wieder zugenäht, sodass von außen in keiner Weise erkennbar ist, dass zuvor Organe entnommen worden sind. Beispielsweise bei der Beerdigung sieht der Körper daher so unversehrt aus, wie es ohne Organspende der Fall gewesen wäre.

Mit dem Tod bringen die meisten Menschen allgemein in Verbindung, dass das Herz nicht mehr schlägt. Daher ist von dieser Seite aus betrachtet eine Unterscheidung zum sogenannten Hirntod wichtig. Dieser besagt nämlich, dass das Gehirn irreversibel nicht mehr funktioniert, was Ärzte zum Beispiel an einem tiefen Koma oder dem Ausfall der sogenannten Hirnstammreflexe festmachen. Im engeren Sinne wird ein Mensch daher - insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Organspende - für tot erklärt, wenn der Hirntod eingetreten ist und von zwei voneinander unabhängigen Medizinern bestätigt wurde.


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