DELA Abschiedsplaner
Deine Wunschbestattung –
so individuell wie Du.

Was ist der DELA Abschiedsplaner?

Der Abschiedsplaner hilft Dir Schritt für Schritt, Dich mit Deinem Abschied auseinanderzusetzen, Deine Wunschbestattung zu planen und die Kosten für diese zu ermitteln. So weißt Du, welche Summe Du für Deine Beerdigung absichern solltest – unverbindlich und kostenfrei.

  • Selbstbestimmt vorsorgen

  • Die Liebsten entlasten

  • Sorgenfrei leben

  • Sicherheit ab dem ersten Tag

  • Unverbindlich und Kostenfrei

Fragen und Antworten zur DELA Sterbegeldversicherung

Die angegebenen Preise sind Richtwerte, an denen Du Dich bei der Planung Deiner Wunschbestattung orientieren kannst. Die Kosten der Bestattungsform sind aus dem Mittelwert der Bundesländer ermittelt. Bei den Kosten für Särge und Urnen handelt es sich um gerundete Preise. Die gelisteten Preise für Dekoration, Karten, Anzeigen etc. variieren je nach Anbieter und Ausführung.

Alle aufgeführten Modelle sind tatsächlich verfügbare, auswählbare Produkte.

Wir aktualisieren die Preise nach bestem Wissen und Gewissen, um Dir stets aktuelle Zahlen bereitzustellen.

Stand: Juli 2020

Ja, Du kannst Deine Wunschbestattung genauso umsetzen, wie Du sie Dir vorstellst. Voraussetzung ist, dass Du eine DELA sorgenfrei Leben Sterbegeldversicherung abgeschlossen und unseren Partner, die Deutsche Bestattungsfürsorge (DBF), als begünstigte Person für die Leistung eingetragen hast. Sobald Du Deine Versicherungspolice erhalten hast, kannst Du diese gemeinsam mit Deinen Vorstellungen zur Wunschbestattung bei der DBF hinterlegen. Mehr zur Wunschbestattung und der DBF findest Du hier.

Zusätzlich kannst Du in unserem Dokument Stille Wünsche weitere Details festhalten, die Dir für Deine Bestattung wichtig sind, z. B. in welcher Kleidung Du gerne beerdigt werden möchtest.

Seit der Abschaffung des Sterbegeldes im Jahr 2004 musst Du bzw. Deine Hinterbliebenen für die Bestattungskosten aufkommen. Es besteht eine sogenannte Kostentragungspflicht (BGB § 1968). Wenn Du keine Dir nahestehenden Verwandten hast und Dich darauf verlässt, dass im Falle Deines Abdankens der Staat für die Bestattung aufkommt, liegst Du falsch. Deine gesetzlichen Erben müssen die Kosten decken – ganz egal, ob überhaupt jemals Kontakt zu diesen Personen bestand, oder nicht.

Wenn Du nicht in der Lage bist, die Kosten zu decken, hast Du die Möglichkeit beim Sozialamt die Übernahme der Kosten und somit eine Sozialbestattung zu beantragen. Die Regeln, welche Kosten das Sozialamt übernehmen muss, sind allerdings strickt. Ausführliche Informationen zu der Beantragung einer Sozialbestattung gibt es im Sozialbestattungs-Ratgeber der Aeternitas.

Hast Du eine Sterbegeldversicherung abgeschlossen, zahlt diese die von Dir festgelegte Versicherungssumme an Deine Bezugsberechtigten aus. Du kannst zum Beispiel auch direkt einen Bestatter Deiner Wahl als Bezugsberechtigten festlegen, damit dieser sich direkt um alles kümmern kann.

Ja. Der Abschiedsplaner soll nur dazu dienen, Dir einen Überblick zu verschaffen und Deinen Abschied selbstbestimmt zu gestalten. Mit der Konfiguration gehst Du weder einen Vertrag noch andere Verpflichtungen ein.

Neben den direkten Kosten für den Wunschabschied können auch weitere Kosten auf die Hinterbliebenen zukommen, die sich ganz nach der individuellen Situation richten. Dazu gehören beispielsweise Kosten für Urkunden und Amtsgebühren, aber auch mögliche Arztkosten. Um auf Nummer sicherzugehen, empfehlen wir, hier einen Puffer mit einzuplanen. 


Sorgenfrei leben mit der DELA
Sterbegeldversicherung.