In welchem Fall kannst Du die Beerdigungskosten absetzen?
Falls die Beerdigungskosten das Erbe übersteigen, kannst Du die Differenz als außergewöhnliche Belastung geltend machen. Zum angerechneten Erbe zählen hierbei das Barvermögen, Wertpapiere, Lebensversicherungen, Immobilien und andere Wertgegenstände, z.B. Schmuck und Kunst. Die steuerlich absetzbare Summe hat eine Obergrenze von 7.500 €.
Eine weitere Bedingung ist, dass Du rechtlich verpflichtet bist, die Beerdigungskosten zu übernehmen oder die Kosten aus sittlichen Gründen freiwillig übernommen hast.
Beispiel: Annas Vater ist gestorben und hinterlässt ihr als Alleinerben 13.400 €. Die Beerdigungskosten liegen bei 8.400 €. Die Beerdigungskosten werden vom Erbe abgezogen. Sie kann somit 5.000 € als außergewöhnliche Kosten bei ihrer Einkommenssteuererklärung angeben.
Rechtliche und sittliche Pflicht bei der Beerdigung
Die rechtliche Pflicht bei der Beerdigungskostenübernahme ist im BGB (§ 1968) geregelt und besagt, dass die Erben die Kosten übernehmen müssen, auch wenn das Erbe ausgeschlagen wurde. Die Erbreihenfolge sind in die folgenden drei Kategorien unterteilt. Existieren keine Erben in einer Kategorie, so wird die Erbreihenfolge auf die nächsthöhere Kategorie ausgeweitet.
- Ehepartner und Kinder
- Eltern und Geschwister (bzw. Nichten und Neffen, als die Geschwister verstorben sind)
- Großeltern, Onkel und Tanten
Im Gegensatz zur rechtlichen Pflicht gibt es die sittliche Pflicht. Hierbei übernehmen Personen die Beerdigungskosten, die nicht erbberechtigt sind. Dies kann zum Beispiel ein nahestehender Verwandter oder Freund des Erben sein, falls dieser nicht oder nur schwer für die Beerdigungskosten aufkommen kann. Die Kosten können auf gleiche Weise steuerlich abgesetzt werden, jedoch entscheidet das Finanzamt individuell, ob und in welcher Höhe der Posten anerkannt wird.
Was bedeutet außergewöhnliche Belastung?
Außergewöhnliche Belastungen sind Ausgaben, die Du aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht vermeiden kannst und die Dir nicht ersetzt wurden, z.B. der Kauf einer Brille mit Sehstärke oder aber Beerdigungskosten.
Von der außergewöhnlichen Belastung wird die zumutbare Eigenbelastung vom Finanzamt abgezogen. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung ist gestaffelt und abhängig von Deinem Familienstand, Deinem Einkommen und der Anzahl Deiner Kinder. Sie liegt zwischen 1 - 7 Prozent des Gesamtbetrags Deiner Einkünfte, wobei verheiratete Paare mit mind. 3 Kindern die geringsten Abzüge haben.
Welche Beerdigungskosten kannst Du absetzt?
Neben den Kosten für die Trauerfeier und die Grabstätte kannst Du die Kosten absetzen, die unmittelbar nach dem Tod angefallen sind, z.B. für den Totenschein, die Sterbeurkunde oder eine Todesanzeige. Auch Zahlungsrückstände des Verstorbenen kannst du geltend machen.
Ausgeschlossen sind jedoch die Grabpflege und sämtliche Kosten, die mit den Trauergästen zusammenhängen (z.B. Anreise, Unterkunft und Bewirtung).