Was kann im Ernstfall auf Dich zukommen? – Mit der Checkliste vorbereitet sein.
Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht berechtigst Du eine oder mehrere ausgewählte Vertrauenspersonen dazu, im Ernstfall Deinen eigenen Willen zu erfüllen. In Kraft tritt diese Vollmacht, sobald Du selbst nicht mehr in der Lage bist, Deine eigenen Wünsche auszudrücken oder eigenständig zu handeln.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung kann im Zweifel die Frage nach Leben oder Tod beantworten. Wünschst Du Dir die Abstellung lebenserhaltender Maschinen? Oder kommt eine Organspende für Dich in Frage? Dies sind Fragen, die innerhalb einer Patientenverfügung geklärt und für den Ernstfall dokumentiert werden. Außerdem kannst Du Vertrauenspersonen berechtigen, im Ernstfall Informationen von Ärzten zu erhalten.
Testament
Das Testament regelt Deinen Nachlass. Dein Testament muss von Dir handschriftlich verfasst oder notariell beglaubigt und vollständig mit Ort und Zeitangabe unterzeichnet werden.
Wo und wie soll die Bestattung stattfinden?
Entscheide selbst, wie Dein Abschied aussehen soll und halte Deine Wünsche für den letzten Tag schriftlich fest. Somit bleibt den ohnehin schon belasteten Hinterbliebenen die nervenaufreibende Planung erspart und Du schenkst Ihnen Zeit zum Trauern.
1. Wie soll die Trauerfeier verlaufen, sollte es eine geben? Manche Bestattungsunternehmen bieten unterstützend bereits eine vorzeitige Planung an. Zudem kannst Du Dir in unserem Abschiedsplaner ein Bild von deiner Wunschbestattung machen.
2. Ist eine Erdbestattung im Sarg oder doch eine Kremation die bevorzugte Wahl? Vielleicht etwas Ausgefalleneres wie eine Diamantbestattung?
Kleiner Tipp: Mit den Stillen Wünschen erhältst Du einen kostenfreien Leitfaden, der Dich Schritt für Schritt durch die Planung Deiner Wunschbestattung führt.
3.Wie teuer soll die Beerdigung sein? Die Kostenfrage solltest Du Dir ebenfalls zu Lebzeiten klären. Bestattungskosten liegen häufig bei über 8.000 Euro. Mit einer Sterbegeldversicherung kannst Du der finanziellen Belastung für Deine Hinterbliebenen sicher und günstig vorbeugen.
Was erwartet meine Hinterbliebenen?
Neben einigen Punkten, für die Du für den Ernstfall vorsorgen kannst, bleiben auch Aufgaben offen. Diese können Hinterbliebene erst nach Versterben des Betroffenen organisieren. Um auch hier Nahestehende zu entlasten, ist es wichtig, vorab relevante Informationen zu kommunizieren. Idealerweise sind alle benötigten Unterlagen und Kontaktdaten auffindbar an einem Ort verwahrt.
Um Euch in der schweren Zeit zu unterstützen, haben wir einen Trauerfallleitfaden für Dich erstellt:
Checkliste vor dem Begräbnis
Ausstellung einer Sterbeurkunde
Für die Beantragung des Totenscheins durch den Bestatter ist eine Sterbeurkunde erforderlich. Verstirbt der Angehörige zu Hause, stellt der Arzt sie aus. Sollte der Todesfall in einer Klinik erfolgen, so übernimmt diese die anfallende Formalität. In jedem Fall müssen Angehörige das Dokument – damit ein Bestatter tätig wird – drei Werktage nach dem Todesfall standesamtlich beantragen.
Benachrichtigung der Angehöriger und des Arbeitgeber
Nicht zuletzt durch das Recht auf Sonderurlaub bei Tod eines nahen Verwandten muss der Arbeitgeber informiert sein. Sowohl der des Toten als auch die Arbeitgeber betroffener Angehöriger.
Einen Bestatter beauftragen
Sollte vorab nicht geregelt worden sein, welches Bestattungsunternehmen das Begräbnis durchführt, steht Angehörigen die Wahl des Instituts frei. Die Bestattungskosten trägt indessen der Erbe oder eine abgeschlossene Sterbegeldversicherung.
Versicherungen informieren
Versicherungsunternehmen behalten es sich weiterhin vor, die Todesursache zu prüfen. Zudem beinhalten Verträge oft kurze Meldefristen. Kranken- oder Pflegeversicherungen sehen meist etwas längere Meldefristen vor. Zur idealen Vorsorge können Angehörige die Fristen auch schon vorab heraussuchen.
Verträge auflösen
Verantwortliche sollten außerdem Mobilfunk-, Leasing oder Mietverträge unverzüglich auflösen. Denn: Hier gilt nicht die sofortige Kündigung durch den Todesfall. Vorgegebene Kündigungsfristen bleiben bestehen.
Checkliste nach dem Begräbnis
Nachlass und Erbe
Bei einem vorliegenden Testament gilt es, einen Termin mit dem Nachlassgericht zu vereinbaren. Hier können Erben den Erbschein beantragen. Nach Ausstellung des Erbscheins gilt es, das Finanzamt zu benachrichtigen. Der Erbschein gilt als offizieller Nachweis und berechtigt zum Zugriff auf alle Konten des Verstorbenen.
Digitale Profile und Accounts abmelden
Abschließend ist auch die Abmeldung aller digitaler Konten des Verstorbenen wichtig. Instagram und Facebook bieten sogar einen Gedenkmodus. Angehörige können dann nach dem Tod die Verwaltung des Profils übernehmen.