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Der digitale Nachlass – Vorsorge für das digitale Leben

Unser Alltag findet heute zu großen Teilen digital statt. Kommunikation läuft über Messenger, Erinnerungen werden in der Cloud gespeichert, Verträge online verwaltet – und soziale Netzwerke, Streamingdienste oder Online-Banking gehören längst zur Normalität. Doch was passiert mit all diesen Konten, Daten und Verträgen nach dem Tod?

Der sogenannte digitale Nachlass gewinnt deshalb zunehmend an Bedeutung. Viele Angehörige stehen im Trauerfall vor zusätzlichen Herausforderungen: laufende Abos, unbekannte Online-Konten oder fehlende Zugangsdaten erschweren die Nachlassregelung erheblich. Mit der richtigen Vorsorge lassen sich diese Belastungen vermeiden – und gleichzeitig kann festgelegt werden, wie mit persönlichen Daten umgegangen werden soll.

Was gehört zum digitalen Nachlass?

Zum digitalen Nachlass zählen alle digitalen Geräte, Daten, Konten und Vertragsverhältnisse einer verstorbenen Person:

  • Smartphones, Tablets und Computer
  • E-Mail-Konten
  • Social-Media-Profile
  • Messenger-Dienste
  • Online-Shops und Kundenkonten
  • Streaming-Abonnements
  • Cloud-Speicher
  • Online-Banking und digitale Zahlungsdienste
  • Websites, Domains oder Blogs
  • Gespeicherte Fotos, Videos und Dokumente

Kurz gesagt: Alles, was digital genutzt oder gespeichert wird, kann Teil des digitalen Nachlasses werden.

Warum Vorsorge wichtig ist

Viele digitale Verträge laufen nach dem Tod zunächst weiter. Streaming-Abos, Mitgliedschaften oder kostenpflichtige Apps verursachen weiterhin Gebühren, solange Anbieter nichts vom Todesfall erfahren. Gleichzeitig bleiben persönliche Daten, Nachrichten oder Fotos gespeichert.

Häufig wissen Angehörige jedoch gar nicht, welche Konten existieren oder wie sie darauf zugreifen können. Das erschwert die Nachlassabwicklung erheblich – und kann unnötige Kosten verursachen.

Hinzu kommt: Mit dem digitalen Nachlass erhalten Erben grundsätzlich auch Zugriff auf die digitale Privatsphäre der verstorbenen Person. Es lohnt sich daher, frühzeitig eine Übersicht über alle Konten anzulegen und festzulegen, wer sich später um diese sensiblen Daten kümmern soll.

Wer darf den digitalen Nachlass verwalten?

Im Idealfall bestimmt man bereits zu Lebzeiten eine Vertrauensperson, die den digitalen Nachlass verwalten soll. Diese Person kann sich später um die Löschung von Konten, die Kündigung von Abos oder die Sicherung wichtiger Daten kümmern.

Besonders wichtig: Die Vollmacht sollte ausdrücklich „über den Tod hinaus” gelten. Nur so kann die Vertrauensperson auch nach dem Tod im gewünschten Umfang handeln.

Wenn mehrere Personen eingebunden werden sollen, lassen sich individuelle Aufgaben verteilen – etwa für private Daten, geschäftliche Konten oder finanzielle Angelegenheiten. Auch Freunde, Bekannte oder ein professioneller Nachlassverwalter können diese Aufgabe übernehmen, wenn keine Angehörigen vorhanden sind oder bestimmte Bereiche bewusst getrennt werden sollen.

Privatsphäre über den Tod hinaus

Beim digitalen Nachlass geht es nicht nur um organisatorische Fragen, sondern auch um persönliche und emotionale Themen. Hinterlassene Daten können sehr private Informationen enthalten – etwa Nachrichten, Fotos oder persönliche Dokumente.

Deshalb sollte klar festgelegt werden:

  • Wer darf Einblick erhalten?
  • Welche Konten sollen gelöscht werden?
  • Welche Daten sollen erhalten bleiben?
  • Welche Informationen sollen ausdrücklich privat bleiben?

Grundsätzlich gilt: Der Wunsch der verstorbenen Person sollte respektiert werden – auch über den Tod hinaus.

Social-Media-Profile und Online-Konten

Für viele Menschen spielen soziale Netzwerke heute eine große Rolle. Deshalb ist es sinnvoll, sich Gedanken zu machen, was mit den eigenen Profilen später geschehen soll:

  • Soll ein Konto vollständig gelöscht werden?
  • Soll ein Profil in einen Gedenkzustand versetzt werden?
  • Dürfen Angehörige auf Inhalte zugreifen?
  • Sollen bestimmte Daten erhalten bleiben?

Viele Plattformen bieten inzwischen eigene Vorsorgelösungen an. So lassen sich bei einigen Diensten Nachlasskontakte hinterlegen oder Konten nach längerer Inaktivität automatisch verwalten. Bekannt ist beispielsweise der Kontoinaktivitäts-Manager von Google, über den festgelegt werden kann, was mit bestimmten Daten und Konten passieren soll. Auch Facebook und andere soziale Netzwerke ermöglichen es, Konten nach dem Tod zu löschen oder in einen Erinnerungszustand versetzen zu lassen.

Zugangsdaten sicher hinterlegen

Damit die Vertrauensperson im Ernstfall handeln kann, braucht sie Zugriff auf wichtige Konten. Dafür gibt es verschiedene Möglichkeiten – welche Lösung am besten passt, hängt von persönlichen Gewohnheiten und dem Sicherheitsbedürfnis ab.

Offline-Listen

Zugangsdaten können handschriftlich oder digital in einer Liste dokumentiert werden. Diese Variante ist vergleichsweise einfach umzusetzen und funktioniert ohne Internetzugang, wodurch das Risiko für Cyberangriffe oder Datenlecks gering bleibt.

Allerdings müssen solche Übersichten regelmäßig aktualisiert werden, sobald neue Konten hinzukommen oder sich Passwörter ändern. Die Unterlagen sollten sicher aufbewahrt werden – am besten im Notfallordner –, damit sie nicht in falsche Hände geraten und im Ernstfall auch gefunden werden.

Passwortmanager

Passwortmanager speichern Zugangsdaten verschlüsselt in einer Art digitalem Tresor. Der Vorteil: Es muss nur ein einziges Master-Passwort gemerkt werden. Viele Programme helfen außerdem dabei, Passwörter sicher zu verwalten und erinnern an regelmäßige Aktualisierungen.

Wichtig ist, dass die Vertrauensperson im Ernstfall Zugriff auf das Master-Passwort erhält. Wie alle digitalen Lösungen sind auch Passwortmanager nicht vollständig vor Cyberrisiken geschützt.

Cloud-Dienste und Browser-Speicher

Viele Browser und Cloud-Dienste bieten die Möglichkeit, Passwörter automatisch zu speichern und geräteübergreifend verfügbar zu machen. Änderungen werden häufig automatisch übernommen, was die Pflege erleichtert.

Allerdings funktionieren solche Lösungen nur mit bestehender Internetverbindung und gelten als anfälliger für Cyberangriffe als offline verwahrte Unterlagen. Deshalb sollte genau überlegt werden, welche Daten gespeichert werden und wer später Zugriff darauf erhalten soll.

Praktische Hinweise zur Vollmacht

Mit einer Vollmacht lässt sich klar regeln, wer den digitalen Nachlass verwalten darf und welche Befugnisse diese Person erhält. Das erleichtert Angehörigen viele organisatorische Schritte im Trauerfall.

Wichtige Punkte:

  • Passwörter getrennt und sicher aufbewahren
  • Die Übersicht regelmäßig aktualisieren
  • Möglichst eine Ersatzperson für den Notfall benennen

Fazit: Vorsorge bedeutet Entlastung

Wer sich frühzeitig mit dem digitalen Nachlass beschäftigt, schafft Klarheit – für sich selbst und für die Angehörigen. Bereits wenige Vorbereitungen können verhindern, dass Hinterbliebene später lange nach Zugangsdaten suchen oder unnötige Kosten tragen müssen. Der DELA Familienschutz beinhaltet den Digitalen Nachlass kostenlos zum Download. Hier können sowohl Konten hinterlegt als auch eine Vollmacht erteilt werden.

Hinweis: Dieser Text ist eine aktualisierte Überarbeitung des Ratgeberbeitrags „Niemals geht man so ganz - Der digitale Nachlass”. 

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