,

Fünf Irrtümer über die Sterbegeldversicherung

1. Geld für die Bestattung sparen? Brauche ich nicht, der Staat zahlt doch!

Bis 2004 zahlten die gesetzlichen Krankenkassen im Todesfall noch das sogenannte Sterbegeld aus. Seit der Abschaffung des Sterbegeldes musst Du allerdings selbst für die Bestattungskosten aufkommen. Was viele nicht wissen: Es besteht die sogenannte Kostentragungspflicht (BGB § 1968). Wenn Du also keine Dir nahestehenden Verwandten hast und Dich darauf verlässt, dass im Falle Deines Abdankens der Staat für die Bestattung aufkommt, liegst Du falsch. Deine gesetzlichen Erben müssen die Kosten decken – ganz egal, ob überhaupt jemals Kontakt zu diesen Personen bestand, oder nicht. So kann es passieren, dass Du plötzlich für die Bestattungskosten eines Verwandten dritten Grades aufkommen musst, den Du nicht einmal persönlich kennt.

Wenn Du nicht in der Lage bist, die Kosten zu decken, hast Du die Möglichkeit beim Sozialamt die Übernahme der Kosten und somit eine Sozialbestattung zu beantragen. Die Regeln, welche Kosten das Sozialamt übernehmen muss, sind allerdings strickt. Ausführliche Informationen zu der Beantragung einer Sozialbestattung gibt es bei Aeternitas.

2. Es gibt keine Garantie, dass die Versicherung am Ende auch die Bestattung trägt

Sicher ist nur der Tod, sagt man ja. Und die Auszahlung der vollen Versicherungssumme Deiner Sterbegeldversicherung - diese ist bei DELA nämlich garantiert. Die Auszahlung ist immer steuerfrei, wenn das Geld auch für die Bestattung aufgewendet wird. 

Der große Vorteil: Die Sterbegeldversicherung gehört zum Schonvermögen und kann im Gegensatz zur klassischen Lebensversicherung nicht für die Pflege oder im Falle von Arbeitslosigkeit aufgewendet werden. Das nennt sich umgangssprachlich auch „Hartz IV-sicher“. 

Tipp: Wenn Du gerne auf Nummer sicher gehst und schon konkrete Vorstellungen hast, kannst Du bei DELA im Vorfeld deine eigene Wunschbestattung planen. Mit der Deutschen Bestattungsfürsorge als Kooperationspartner lässt sich alles ganz einfach und unkompliziert regeln, von der Bestattungsart bis hin zu Rednern, Dekoration und sogar einer Haushaltsauflösung! Mehr dazu findest Du auf unserer Infoseite zur Wunschbestattung.

3. Das Geld ist auf einem Sparbuch doch besser aufgehoben

Wir Deutschen und das Sparbuch. Eine Liebesgeschichte, die voraussichtlich vorerst kein Happy End erleben wird. Denn trotz der niedrigen Zinsen ist das Sparbuch mit über 50 % noch immer die beliebteste Sparvariante. 

Jedoch gibt es gegenüber einer Sterbegeldversicherung wesentliche Nachteile, die zu beachten sind. Warum das Sparbuch für die Bestattungsvorsorge bei weitem nicht die beste Variante ist, erklären wir Dir in unserem Sparvergleich. Mit der Sterbegeldversicherung steht die Summe sofort in vollem Umfang zur Verfügung, das Geld muss also nicht über Jahre mühsam angespart werden, gehört zum Schonvermögen und muss nicht erst freigegeben werden.

Sparbuch Statistik

4. Wenn die Eltern nicht über das Thema sprechen wollen, sind die Kinder mit den Bestattungskosten allein

Gespräche über das Ableben mit den eigenen Eltern sind oft mehr als schwierig. Viele wollen oder können das Thema nicht ansprechen. Wenn Deine Eltern aber nicht für den letzten Tag vorgesorgt haben und Du dich vor den Bestattungskosten schützen willst, kannst Du deine Eltern bis zu einer Summe von 8.000 bei DELA versichern. Du musst dieses sensible Thema bei Deinen Eltern also nicht ansprechen und kannst gleichzeitig das Gefühl genießen, finanziell abgesichert zu sein.

5. Eine Sterbegeldversicherung ist viel zu teuer

Wer früh abschließt, spart viel Geld, denn je jünger eine Person ist, desto günstiger sind die Beiträge. So lässt sich ganz einfach mit geringen Beiträgen für später vorsorgen. Bei DELA ist die Sterbegeldversicherung schon ab 18 möglich. Außerdem: Versicherte und Deine Liebsten erhalten Zusatzservices, die sich im Ernstfall als noch wertvoller erweisen können als die finanzielle Hilfe. So beinhaltet die Sterbegeldversicherung sorgenfrei Leben der DELA beispielsweise eine kostenfreie Überführung für den Fall, dass der Ernstfall im Ausland eintritt, rechtlich geprüfte Vorsorgedokumente sowie eine kostenfreie Kindermitversicherung oder die psychologische Erstbetreuung für Hinterbliebene.

Wir sind für Dich da!

Telefonische Beratung: Montag - Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr · Freitag: 9:00 bis 15:30 Uhr