Organspende in Deutschland: Grundsätzliches und aktuelle Situation
Spende
Entnahme
Vermittlung
Übertragung
869
Organspender in 2022
2.662
Transplantierte Organe (Postmortale Organspende) 2022
3,1
Organe je Spender wurden im vergangenen Jahr entnommen
Welche Zustimmungslösungen gibt es?
Die erweiterte Zustimmungslösung beinhaltet, dass Organe ausschließlich unter der Voraussetzung entnommen werden dürfen, dass seitens des Organspenders eine Zustimmung vorliegt.
Widerspruchslösung
Die Entscheidungslösung ist momentan die Lösung, die bezüglich einer Organspende in Deutschland gewählt wird. In dem Fall ist die Entnahme von Organen und Geweben nur dann möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt.
Entscheidungslösung
Die erweiterte Zustimmungslösung beinhaltet, dass Organe ausschließlich unter der Voraussetzung entnommen werden dürfen, dass seitens des Organspenders eine Zustimmung vorliegt.
Die erweiterte Zustimmungslösung beinhaltet, dass Organe ausschließlich unter der Voraussetzung entnommen werden dürfen, dass seitens des Organspenders eine Zustimmung vorliegt.
Widerspruchs-
lösung
Die Entscheidungslösung ist momentan die Lösung, die bezüglich einer Organspende in Deutschland gewählt wird. In dem Fall ist die Entnahme von Organen und Geweben nur dann möglich, wenn eine Zustimmung vorliegt.
Entscheidungs-
lösung
Die erweiterte Zustimmungslösung beinhaltet, dass Organe ausschließlich unter der Voraussetzung entnommen werden dürfen, dass seitens des Organspenders eine Zustimmung vorliegt.
Welche Organspendearten gibt es?
Die postmortale Organspende ist die am häufigsten praktizierte Form des Spendens. Sie setzt voraus, dass der Tod des Organspenders eindeutig festgestellt worden ist und zudem seine Zustimmung vorliegt, dass seine Organe (nach dem Tod) transplantiert werden dürfen. Alternativ ist die Entscheidung den Angehörigen überlassen. Dies sind zwei zwingende Voraussetzungen für die postmortale Organspende.
Eine weitere Voraussetzung für die Organspende nach dem Tod des Spenders besteht darin, dass nach dem festgestellten Hirntod das Herz-Kreislauf-System künstlich aufrechterhalten wird. Darüber hinaus muss für die postmortale Organspende ausgeschlossen werden, dass die vorgesehenen Organe von Infektionen oder Tumorerkrankungen betroffen sind. Ferner muss das Organ voll funktionsfähig sein.
Zusammenfassend gibt es die folgenden Voraussetzungen, die zwingend für eine postmortale Organspende zu erfüllen sind:
- Hirntod des Spenders zweifelsfrei festgestellt
- Zustimmung zur Organspende liegt vor
- Organ ist voll funktionsfähig
- Organ ist nicht von Infektionen oder Tumorerkrankungen befallen
Eine Art der Organspende, die insbesondere im Vergleich zur postmortalen Organspende deutlich seltener in der Praxis durchgeführt wird, ist die sogenannte Lebendorganspende. Wie der Name bereits vermuten lässt, findet die Spende des entsprechenden Organs noch zu Lebzeiten des Organspenders statt.
In den weitaus meisten Fällen stellt sich die Praxis bei der Lebendorganspende so dar, dass eine Niere einem nahen Angehörigen gespendet wird und daher die Organentnahme stattfindet. Weitere Organe, die ebenfalls - allerdings deutlich seltener - bei einer Lebendorganspende transplantiert werden, sind:
- Teile der Leber
- Teile der Lunge
- Teile der Bauchspeicheldrüse
Die Niere ist demnach tatsächlich das einzige Organ, welches im Rahmen einer Lebendorganspende komplett gespendet werden darf. Dies liegt schlichtweg daran, dass jeder (gesunde) Mensch zwei Nieren hat, man jedoch mit nur einem dieser Organe leben kann.
Zunächst einmal gelten für eine Lebendorganspende die gleichen Voraussetzungen wie für eine postmortale Organspende und natürlich der Grundsatz der Freiwilligkeit. Allerdings kommt noch eine weitere wichtige Voraussetzung hinzu, dass Lebendspenden ausnahmslos zu Gunsten folgender Personen durchgeführt werden dürfen:
- Verwandte 1. oder 2. Grades
- Ehe- oder Lebenspartner
Ferner dürfen bei der Lebendorganspende nur die zuvor bereits genannten Organe bzw. Teile eines Organs transplantiert werden. Bedenkenswert bei der Lebendorganspende sind vor allem mögliche Komplikationen, die sowohl beim Spender als auch Empfänger auftreten könnten.
In Deutschland können nicht nur innere Organe oder Teile eines Organs transplantiert werden, sondern darüber hinaus gibt es neben der Lebendspende und der postmortalen Organspende auch die sogenannte Gewebespende. In diesem Fall werden keine inneren Organe entnommen, sondern in erster Linie:
- Haut
- Hornhaut der Augen (Augenhornhaut)
- Knochengewebe
- Sehnen
- Blutgefäße
- Knorpelgewebe
- Herzklappen
- Zellen der Bauchspeicheldrüse
Aus den genannten Gewebearten ergibt sich automatisch, dass es sich bei der Gewebespende um eine postmortale Spende handelt. In diesem Fall gilt als zwingende Voraussetzung, dass der Tod des Spenders einwandfrei nachgewiesen ist und zudem eine Zustimmung vorliegt, dass nach dem Tod Gewebe gespendet werden darf. Im Unterschied zur herkömmlichen Organspende nach dem Tod ist es bei einer Gewebespende auch möglich, das entsprechende Gewebe zu entnehmen, nachdem das Kreis-Herz-Kreislaufsystem zum Stillstand gekommen ist.
Die vierte Art der Organspende ist die sogenannte Stammzellenspende. Diese wird nahezu ausnahmslos zu Lebzeiten des Spenders vorgenommen. Eine Altersgrenze gibt es generell nicht, lediglich die Blutstammzellenspende darf bis zum maximalen Alter von 61 Jahren durchgeführt werden. Durchgeführt wird eine Stammzellenspende in erster Linie dann, wenn der Empfänger an einer schwereren Leukämieform (Blutkrebs) erkrankt ist.
Zu unterscheiden ist, ob es sich um eine Stammzellenspende oder um eine Knochenmarkspende handelt. Der Vorteil einer Knochenmarkspende besteht vor allem darin, dass Knochenmark im Körper des Empfängers eine geringere Gefahr vor Abstoßungsreaktionen seitens des Immunsystems hat. Der Nachteil ist, dass dadurch die eigentliche erwünschte Reaktion des Immunsystems gegenüber der Leukämie ebenfalls weniger stark ausfällt. Aus diesem Grund sagt man, dass Knochenmark vor allem dann transplantiert wird, wenn die Erkrankung nicht allzu bösartig und der Patient vergleichsweise jung ist.
Die weitaus meisten Menschen kommen grundsätzlich für eine Knochenmark- bzw. Stammzellenspender infrage. Du musst gesund und volljährig sein, damit Du Dich als möglicher Spender registrieren lassen kannst bzw. eine Typisierung vorgenommen wird. Der Eingriff ist für den Spender zwar nicht komplett risikofrei, für erfahrene Ärzte jedoch Routine. Daher solltest Du Dich zumindest zu einer Registrierung für eine mögliche Stammzellenspende entscheiden, denn dadurch kannst Du unter Umständen anderen Menschen das Leben retten.
Welche Organe dürfen gespendet werden?
Ablauf einer Organspende
Voraussetzungen zur Organspende
Organspende Pro und Contra: Was spricht für und was gegen die Organtransplantation?
(ca. 1.000 Menschen sterben jedes Jahr, weil ihnen kein Organ transplantiert werden konnte)
Organspendeausweis beantragen: Wie bekomme ich einen Ausweis?
Häufig gestellte Fragen zum Thema Organspende
Falls Du Dich für eine Organspende nach Deinem Tod entscheidest, darfst Du nicht festlegen, welche Person Deine Organe im Ernstfall erhalten sollen. Dies ist nach dem Transplantationsgesetz nicht möglich. Dort ist nämlich im Paragraf 12 festgelegt, dass die Organvermittlung nur auf Basis medizinischer Kriterien erfolgen darf, wozu insbesondere Erfolgsaussicht und Dringlichkeit gehören. Bei Lebendspenden hast Du allerdings die Möglichkeit, Dir die Empfängerperson insoweit auszusuchen, als dass es sich ohnehin um Personen aus der Verwandtschaft oder Menschen handeln muss, zu denen Du eine persönliche Verbundenheit hast.
Selbstverständlich hast Du im Rahmen der Organverfügung die Möglichkeit, dass entweder alle oder nur bestimmte Organe nach Deinem Tod entnommen werden dürfen. Du kannst also manche Organe ausdrücklich von einer späteren eventuellen Spende ausschließen, wie zum Beispiel Lunge, Herz oder Leber. Gleiches gilt übrigens ebenso für transplantierbares Gewebe, wie zum Beispiel Knochen, Haut oder Blutgefäße.
Diese Vorstellung haben viele Menschen, allerdings trifft sie keineswegs zu. Nach der Organspende wird der Körper selbstverständlich von den Medizinern wieder zugenäht, sodass von außen in keiner Weise erkennbar ist, dass zuvor Organe entnommen worden sind. Beispielsweise bei der Beerdigung sieht der Körper daher so unversehrt aus, wie es ohne Organspende der Fall gewesen wäre.
Mit dem Tod bringen die meisten Menschen allgemein in Verbindung, dass das Herz nicht mehr schlägt. Daher ist von dieser Seite aus betrachtet eine Unterscheidung zum sogenannten Hirntod wichtig. Dieser besagt nämlich, dass das Gehirn irreversibel nicht mehr funktioniert, was Ärzte zum Beispiel an einem tiefen Koma oder dem Ausfall der sogenannten Hirnstammreflexe festmachen. Im engeren Sinne wird ein Mensch daher - insbesondere im Hinblick auf eine mögliche Organspende - für tot erklärt, wenn der Hirntod eingetreten ist und von zwei voneinander unabhängigen Medizinern bestätigt wurde.