Darum ist die Sterbegeldversicherung eine sichere Vorsorge
Die Sterbegeldversicherung zählt zum sogenannten Schonvermögen und ist damit eine besonders sichere Art der Bestattungsvorsorge. Als Schonvermögen wird der Teil des Vermögens bezeichnet, den der Bezieher von Sozialleistungen, nicht anzugreifen braucht. Umgangssprachlich nennt man dies auch „Hartz IV sicher“.
Ganz nebenbei entlastet die DELA sorgenfrei leben Sterbegeldversicherung die Liebsten im Ernstfall.
Hier erfährst Du alles, was Du zu dem Thema wissen musst.
Warum zählt die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen?
Die Sterbegeldversicherung gilt als Schonvermögen, da jeder Mensch, im weiterführenden Sinne von Paragraf 1 des Deutschen Grundgesetzes, das Recht auf eine angemessene Todesfallvorsorge hat. Inbegriffen hier sind eine würdevolle Bestattung und Grabpflege. Das verkündete das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2003 in einer Grundsatzentscheidung (5 C 84/02, v. 11.12.2003). Im Jahr 2008 bestätigte dies auch das Bundessozialgericht (8/9b SO 9/06 R, v. 18.03.2008).
Welche Voraussetzungen gelten für das Schonvermögen?
Die Sterbegeldversicherung zählt zum Schonvermögen, wenn sie die Voraussetzungen der Zweckgebundenheit erfüllt:
- Das versicherte Kapital dient nachweislich der Finanzierung der Bestattungskosten. Es reicht nicht aus, einen Betrag auf dem Sparbuch anzusparen, weil nicht eindeutig ist, ob das Geld tatsächlich für die Bestattung aufgewendet wird.
- Das Geld darf nur für die Bestattungskosten verwendet werden. Eine anderweitige Verwendung des Geldes nach der Auszahlung widerspricht der Zweckgebundenheit, weshalb dann auch Steuern auf die Summe anfallen.
- Es ist nicht möglich, durch eine Kündigung zu Lebzeiten die volle Versicherungssumme zu erhalten. Bei der Sterbegeldversicherung besteht lediglich Anspruch auf den Rückkaufswert der Versicherung.
Wann ist eine Bestattungsvorsorge angemessen?
Für die Bewertung einer angemessenen Bestattungsvorsorge, werden weiterhin die folgenden Faktoren berücksichtigt:
Oft gibt es regionale Unterschiede bei den Bestattungskosten. Das betrifft vor allem Gebühren, die unvermeidbar sind und bezahlt werden müssen.
Der Preis einer Sozialbestattung ist gesetzlich festgelegt (§ 74 SGB XII). Gerichte legen zur Ermittlung einer angemessenen Bestattungsvorsorge in der Regel das Doppelte des Betrages der örtlichen Richtlinien als Höchstrichtwert fest.
Die Lebensverhältnisse können ebenfalls eine tragende Rolle spielen. Dazu zählt sowohl die finanzielle Situation als auch das Ansehen in der Gesellschaft. Die Trauerfeier eines Verstorbenen, der beispielsweise eine hohe Position in der Gemeinde genoss, wird voraussichtlich von mehr Gästen besucht, als andere Bestattungen.
Die durchschnittlichen Bestattungskosten, wie von Stiftung Warentest auf rund 7.000 Euro ermittelt, spielen ebenfalls eine Rolle.
So bestätigte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zum Beispiel, dass Beträge bis zu 11.300 € als Bestattungsvorsorge angemessen sein können und daher zum Schonvermögen gehören (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.09.2014, Az. L 1 SO 75/11).
Die Liebsten entlasten
Eine Sterbegeldversicherung ist nicht nur eine sichere finanzielle Vorsorge, sie entlastet die Liebsten im Ernstfall auch emotional. Schon zu Lebzeiten kannst Du selbstbestimmt Deine Wunschbestattung mit dem Partner der DELA, der Deutschen Bestattungsfürsorge, regeln und Deine Liebsten müssen sich um nichts kümmern. Mit den kostenfreien Vorsorgedokumenten aus dem DELA Familien-Schutz vermeidest Du außerdem juristische Unverständlichkeiten und schützt Partner und Kinder.




