Mit einer Hinterbliebenenabsicherung für die Liebsten vorzusorgen, ist ein wichtiger finanzieller Schutz für den Ernstfall. Was passiert aber mit dem persönlichen Vermögen, wenn ein Todesfall eintritt? Ist der Ehepartner automatisch der alleinige Erbe? Haben Stiefkinder automatisch Anspruch auf einen Teil des Erbes? Mit einem Testament kannst Du alles eindeutig regeln. Wir erklären Dir, woran Du dabei denken solltest und welche Fallstricke Du vermeiden kannst.
1. Vorüberlegungen
Dein Vermögen
Welche gesetzlichen Erben hast Du?
Wer erbt was?
Aufbewahrung Deines Testaments
Unser Tipp
Mit der Checkliste für den DELA Notfall-Ordner organisierst Du ganz einfach alles, was im Ernstfall für Deine Liebsten wichtig sein könnte.
2. Inhaltliche Regelungen
Zuweisung Deines Erbvermögens
Erbengemeinschaft
Pflichtansprüche
Erbschaftssteuern
Solange die Erbsumme innerhalb des Steuerfreibetrages ist, fallen keine Steuern darauf an. Sobald ein Freibetrag überschritten ist, müssen Steuern gezahlt werden. Dies sind die wichtigsten Steuerfreibeträge:
Ehepartner: 500.000 €
Pro Kind: 400.000 €
Pro Enkel: 200.000 €
Fast alle anderen Erben haben nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000 €. Nicht-eheliche Paare müssen also ab einer Summe von 20.001 € Erbschaftssteuern in Höhe von 30 % zahlen.
Unser Tipp
Mit der „Überkreuz-Variante“ der Risikolebensversicherung sparst Du steuern: Einfach gegenseitig absichern, denn dann fallen keine Steuern auf die ausgezahlte Summe an!
Kinder von Partnern
Ob Patchwork oder nicht – Ihr entscheidet, was Familie ist. Gerade bei Patchworkfamilien ist ein Testament wichtig, um alles klar zu regeln. Ohne Testament haben Stiefkinder zum Beispiel kein gesetzliches Erbrecht. Auch kann es zu Konflikten kommen, wenn Stiefkind und der neue Ehepartner gegenüber eigenen Kindern aus erster Ehe bevorzugt werden. Kinder aus erster Ehe können dann nur einen geringen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Überlege deshalb immer gut, wie Du das Erbe im Interesse aller gerecht aufteilen kannst.
Ersatzerben
Wenn die eigentlichen Erben das Erbe nicht annehmen können oder wollen, ist es sinnvoll, Ersatzerben zu bestimmen. Wenn Du zum Beispiel nur einen Erben hast, der das Erbe ausschlägt, steht alles dem Staat zu. Du kannst in Deinem Testament immer Ersatzpersonen für diesen Fall nennen.
Der Testamentsvollstrecker
Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, kannst Du eine Person Deines Vertrauens einsetzen, die das Erbe in Deinem Sinne über Jahre verwaltet oder aber auflöst und das Erlöste dann gerecht unter den Erben verteilt. Dieser Nachlassverwalter, auch Testamentsvollstrecker genannt, kann also Konflikte unter den Erben verhindern.
3. Form des Testaments
Handschriftlich oder notariell?
Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder, es wird handschriftlich verfasst, das nennt sich auch privatschriftliches Testament. Der Vorteil ist, dass es Dich kein Geld kostet und Du kannst es bei Bedarf einfach ändern. Sicherer ist es aber, das Testament von einem Profi verfassen zu lassen. Wenn Du dir unsicher bist, ob Du alles richtig machst, kannst Du dies auch von Anwälten vorschreiben lassen.
Oder Du entscheidest Dich für das öffentliche Testament, das notariell verfasst wird. Es kostet je nach „Gegenstandswert“ deutlich mehr und kann nur über einen Notar wieder geändert oder widerrufen werden, andererseits bist Du hier juristisch auf der sicheren Seite.
Wichtige Formalitäten
Dein Testament muss mit der Überschrift „Testament“ oder „Mein/Unser letzter Wille“ beginnen. Ist es nicht notariell, muss es handschriftlich verfasst sein. Achte auch darauf, dass Du Ort, Datum und Unterschrift nicht vergisst, damit es gültig ist.
Eindeutige Inhalte
Unverständliche oder mehrdeutige Formulierungen können im Erbfall zu Streit oder gar falscher Auslegung des letzten Willens führen. Deshalb empfehlen wir Dir, immer auch Namen zu nennen.
Was passiert im Falle von Pflegebedürftigkeit?
Je nach Erbregelungen kann es passieren, dass der Nachlass durch Steuern, aber auch durch Pflegekosten oder Pflichtteile gemindert oder gar aufgebraucht wird, und den Schlusserben nicht mehr viel verbleibt.




