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Tipps zum Testament

Mit einer Hinterbliebenenabsicherung für die Liebsten vorzusorgen, ist ein wichtiger finanzieller Schutz für den Ernstfall. Was passiert aber mit dem persönlichen Vermögen, wenn ein Todesfall eintritt? Ist der Ehepartner automatisch der alleinige Erbe? Haben Stiefkinder automatisch Anspruch auf einen Teil des Erbes? Mit einem Testament kannst Du alles eindeutig regeln. Wir erklären Dir, woran Du dabei denken solltest und welche Fallstricke Du vermeiden kannst.

1. Vorüberlegungen

Dein Vermögen

Zuerst einmal ist es wichtig, dass Du Dir eine Übersicht über Dein Vermögen machst – am besten schriftlich. Dazu zählen nicht nur Wertgegenstände und der Betrag, den Du auf dem Konto hast, sondern auch Autos oder andere Kraftfahrzeuge und Forderungen, zum Beispiel gegen Deinen Arbeitgeber oder in Form von vergebenen Darlehen. Denke dabei aber auch an Verbindlichkeiten wie offene Darlehen von Banken oder andere Schulden.

Welche gesetzlichen Erben hast Du?

Eheliche Partner und Nachkommen sind vorrangige gesetzliche Erben, die andere Erben, wie zum Beispiel Geschwister, Eltern oder Cousins, ausschließen. Nicht eheliche Partner, Stiefkinder oder Geschäftspartner haben nach dem Gesetz keinen Anspruch, zu Erben. Deswegen ist es umso wichtiger, diese (sofern sie erben sollen) in einem Testament zu berücksichtigen! Mache Dir in Ruhe Gedanken, wem Du gerne etwas vererben möchtest.

Wer erbt was?

Mithilfe Deiner Vermögensübersicht kannst Du nun zuordnen, welche Person was erben soll. Du hast auch die Möglichkeit, Personen zu enterben, also von der Erbschaft auszuschließen. Das funktioniert jedoch nicht für die eigenen Kinder oder Ehepartner oder Eltern. Eltern erben immer, wenn Du keine eigenen Kinder hast. Diesen Personen steht zumindest der sogenannte Pflichtteil zu.

Aufbewahrung Deines Testaments

Bewahre Dein Testament unbedingt an einem Ort auf, an dem es auch gefunden wird. Du kannst es zuhause oder bei den Erben aufbewahren, oder sogar gegen eine Gebühr beim Amtsgericht hinterlegen.

Unser Tipp

Mit der Checkliste für den DELA Notfall-Ordner organisierst Du ganz einfach alles, was im Ernstfall für Deine Liebsten wichtig sein könnte.

2. Inhaltliche Regelungen

Du kannst für Dein Testament unterschiedliche Einzelregelungen treffen. Hier findest Du einige Punkte, die für Dein Testament wichtig sein könnten.

Zuweisung Deines Erbvermögens

Um das Erbe so klar und transparent wie möglich aufzuteilen, empfehlen wir Dir, Dein Vermögen prozentual auf die Erben aufzuteilen (zum Beispiel Kind 1 erhält 40 %, Kind 2 erhält 60 %) und Gegenstände direkt Personen zuzuweisen. So vermeidest Du, dass im Nachhinein Unklarheiten oder Streitigkeiten entstehen.

Erbengemeinschaft

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn mehrere Personen dieselbe Sache Erben. Zum Beispiel, wenn Geld zwischen 2 Personen aufgeteilt werden soll. Dann kann es kompliziert werden, denn eine Erbengemeinschaft kann nur einstimmig entscheiden. Um dies zu vermeiden, kann man jedem Erben andere Vermögens- und Wertgegenstände vererben.

Pflichtansprüche

Wer zum Beispiel gesetzliche Erben enterbt und stattdessen andere Personen beerben möchte, muss trotzdem die Pflichtansprüche berücksichtigen, denn diese gelten immer.

Erbschaftssteuern

Solange die Erbsumme innerhalb des Steuerfreibetrages ist, fallen keine Steuern darauf an. Sobald ein Freibetrag überschritten ist, müssen Steuern gezahlt werden. Dies sind die wichtigsten Steuerfreibeträge:

Ehepartner: 500.000 

Pro Kind: 400.000 

Pro Enkel: 200.000 

Fast alle anderen Erben haben nur einen Freibetrag in Höhe von 20.000 Nicht-eheliche Paare müssen also ab einer Summe von 20.001 € Erbschaftssteuern in Höhe von 30 % zahlen.

Unser Tipp

Mit der „Überkreuz-Variante“ der Risikolebensversicherung sparst Du steuern: Einfach gegenseitig absichern, denn dann fallen keine Steuern auf die ausgezahlte Summe an!

Kinder von Partnern

Ob Patchwork oder nicht – Ihr entscheidet, was Familie ist. Gerade bei Patchworkfamilien ist ein Testament wichtig, um alles klar zu regeln. Ohne Testament haben Stiefkinder zum Beispiel kein gesetzliches Erbrecht. Auch kann es zu Konflikten kommen, wenn Stiefkind und der neue Ehepartner gegenüber eigenen Kindern aus erster Ehe bevorzugt werden. Kinder aus erster Ehe können dann nur einen geringen Pflichtteilsanspruch geltend machen. Überlege deshalb immer gut, wie Du das Erbe im Interesse aller gerecht aufteilen kannst.

Ersatzerben

Wenn die eigentlichen Erben das Erbe nicht annehmen können oder wollen, ist es sinnvoll, Ersatzerben zu bestimmen. Wenn Du zum Beispiel nur einen Erben hast, der das Erbe ausschlägt, steht alles dem Staat zu. Du kannst in Deinem Testament immer Ersatzpersonen für diesen Fall nennen.

Der Testamentsvollstrecker

Um Erbstreitigkeiten zu vermeiden, kannst Du eine Person Deines Vertrauens einsetzen, die das Erbe in Deinem Sinne über Jahre verwaltet oder aber auflöst und das Erlöste dann gerecht unter den Erben verteilt. Dieser Nachlassverwalter, auch Testamentsvollstrecker genannt, kann also Konflikte unter den Erben verhindern.

3. Form des Testaments

Handschriftlich oder notariell?

Du hast zwei Möglichkeiten. Entweder, es wird handschriftlich verfasst, das nennt sich auch privatschriftliches Testament. Der Vorteil ist, dass es Dich kein Geld kostet und Du kannst es bei Bedarf einfach ändern. Sicherer ist es aber, das Testament von einem Profi verfassen zu lassen. Wenn Du dir unsicher bist, ob Du alles richtig machst, kannst Du dies auch von Anwälten vorschreiben lassen.

Oder Du entscheidest Dich für das öffentliche Testament, das notariell verfasst wird. Es kostet je nach „Gegenstandswert“ deutlich mehr und kann nur über einen Notar wieder geändert oder widerrufen werden, andererseits bist Du hier juristisch auf der sicheren Seite.

Wichtige Formalitäten

Dein Testament muss mit der Überschrift „Testament“ oder „Mein/Unser letzter Wille“ beginnen. Ist es nicht notariell, muss es handschriftlich verfasst sein. Achte auch darauf, dass Du Ort, Datum und Unterschrift nicht vergisst, damit es gültig ist.

Eindeutige Inhalte

Unverständliche oder mehrdeutige Formulierungen können im Erbfall zu Streit oder gar falscher Auslegung des letzten Willens führen. Deshalb empfehlen wir Dir, immer auch Namen zu nennen.

Was passiert im Falle von Pflegebedürftigkeit?

Je nach Erbregelungen kann es passieren, dass der Nachlass durch Steuern, aber auch durch Pflegekosten oder Pflichtteile gemindert oder gar aufgebraucht wird, und den Schlusserben nicht mehr viel verbleibt.

Wir sind für Dich da!

Telefonische Beratung: Montag - Donnerstag: 9:00 bis 18:00 Uhr · Freitag: 9:00 bis 15:30 Uhr