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Sterbegeldversicherung ist Schonvermögen

Darum ist die Sterbegeldversicherung eine sichere Vorsorge

Die Sterbegeldversicherung zählt zum sogenannten Schonvermögen und ist damit eine besonders sichere Art der Bestattungsvorsorge. Als Schonvermögen wird der Teil des Vermögens bezeichnet, den der Bezieher von Sozialleistungen, nicht anzugreifen braucht. Umgangssprachlich nennt man dies auch „Hartz IV sicher“.

Ganz nebenbei entlastet die DELA sorgenfrei leben Sterbegeldversicherung die Liebsten im Ernstfall.

Hier erfährst Du alles, was Du zu dem Thema wissen musst.

Warum zählt die Sterbegeldversicherung zum Schonvermögen?

Die Sterbegeldversicherung gilt als Schonvermögen, da jeder Mensch, im weiterführenden Sinne von Paragraf 1 des Deutschen Grundgesetzes, das Recht auf eine angemessene Todesfallvorsorge hat. Inbegriffen hier sind eine würdevolle Bestattung und Grabpflege. Das verkündete das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2003 in einer Grundsatzentscheidung (5 C 84/02, v. 11.12.2003). Im Jahr 2008 bestätigte dies auch das Bundessozialgericht (8/9b SO 9/06 R, v. 18.03.2008).


Welche Voraussetzungen gelten für das Schonvermögen?

Die Sterbegeldversicherung zählt zum Schonvermögen, wenn sie die Voraussetzungen der Zweckgebundenheit erfüllt:

  • Das versicherte Kapital dient nachweislich der Finanzierung der Bestattungskosten. Es reicht nicht aus, einen Betrag auf dem Sparbuch anzusparen, weil nicht eindeutig ist, ob das Geld tatsächlich für die Bestattung aufgewendet wird. 
  • Das Geld darf nur für die Bestattungskosten verwendet werden. Eine anderweitige Verwendung des Geldes nach der Auszahlung widerspricht der Zweckgebundenheit, weshalb dann auch Steuern auf die Summe anfallen. 
  • Es ist nicht möglich, durch eine Kündigung zu Lebzeiten die volle Versicherungssumme zu erhalten. Bei der Sterbegeldversicherung besteht lediglich Anspruch auf den Rückkaufswert der Versicherung.

Wann ist eine Bestattungsvorsorge angemessen?

Für die Bewertung einer angemessenen Bestattungsvorsorge, werden weiterhin die folgenden Faktoren berücksichtigt: 

  • Oft gibt es regionale Unterschiede bei den Bestattungskosten. Das betrifft vor allem Gebühren, die unvermeidbar sind und bezahlt werden müssen.
  • Der Preis einer Sozialbestattung ist gesetzlich festgelegt (§ 74 SGB XII). Gerichte legen zur Ermittlung einer angemessenen Bestattungsvorsorge in der Regel das Doppelte des Betrages der örtlichen Richtlinien als Höchstrichtwert fest.
  • Die Lebensverhältnisse können ebenfalls eine tragende Rolle spielen. Dazu zählt sowohl die finanzielle Situation als auch das Ansehen in der Gesellschaft. Die Trauerfeier eines Verstorbenen, der beispielsweise eine hohe Position in der Gemeinde genoss, wird voraussichtlich von mehr Gästen besucht, als andere Bestattungen.
  • Die durchschnittlichen Bestattungskosten, wie von Stiftung Warentest auf rund 7.000 Euro ermittelt, spielen ebenfalls eine Rolle.
  • So bestätigte das Landessozialgericht Rheinland-Pfalz zum Beispiel, dass Beträge bis zu 11.300 € als Bestattungsvorsorge angemessen sein können und daher zum Schonvermögen gehören (LSG Rheinland-Pfalz, Urteil v. 25.09.2014, Az. L 1 SO 75/11).

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Die Liebsten entlasten

Eine Sterbegeldversicherung ist nicht nur eine sichere finanzielle Vorsorge, sie entlastet die Liebsten im Ernstfall auch emotional. Schon zu Lebzeiten kannst Du selbstbestimmt Deine Wunschbestattung mit dem Partner der DELA, der Deutschen Bestattungsfürsorge, regeln und Deine Liebsten müssen sich um nichts kümmern. Mit den kostenfreien Vorsorgedokumenten aus dem DELA Familien-Schutz vermeidest Du außerdem juristische Unverständlichkeiten und schützt Partner und Kinder.

Deine Fragen - unsere Antworten.

Keiner von uns beschäftigt sich gerne mit der eigenen Bestattung oder dem Abschied eines geliebten Menschen. Wer sich frühzeitig mit dem Thema auseinandersetzt, hat im Ernstfall vorgesorgt und muss sich nicht zusätzlich mit hohen Kosten und Abwicklungsfragen beschäftigen. Vorteile wie juristisch geprüfte Vorsorgedokumente, eine kostenlose Überführung aus dem Ausland oder eine Rechtsberatung geben Euch zu jeder Zeit ein sicheres Gefühl.

Die Bestattungskosten liegen laut Stiftung Warentest in Deutschland im Durchschnitt zwischen 6.000 und 8.000 Euro. Jeder hat eigene Vorstellungen und Wünsche, wenn es um die eigene oder die Bestattung der Liebsten geht.

Die DELA ist Experte, wenn es darum geht, die Liebsten in jeder Lebenslage abzusichern. Die Sicherheit einer starken Gemeinschaft unterscheidet uns von anderen Versicherern. Wir bieten Euch viele Schutz-Services, wie eine kostenlose Überführung aus dem Ausland und wertvolle Vorsorgedokumente, um im Ernstfall umfassend abgesichert zu sein. Dafür sind unsere Versicherungs-Profis und Service-Experten täglich im Einsatz.

Bestattungskosten unterliegen Schwankungen. Wir bei der DELA schützen Euch vor Inflationen und überprüfen für Euch kostenfrei jedes Jahr die Kosten. So seid Ihr gegen Inflationen abgesichert und könnt Euch immer darauf verlassen, dass keine unerwarteten Kosten entstehen oder Eure Wunsch-Bestattung unterversichert ist. Das Beste: Mit der DELA Mitgliederdividende profitiert Ihr von unserer Gemeinschaftsstruktur, denn wir nehmen Euch Kosten ab.