Wichtig: Eine Überführung darf nicht durch Privatpersonen, sondern nur von Bestattungs- und Überführungsunternehmen durchgeführt werden.
Als Angehöriger kannst Du Dich an die deutsche Botschaft wenden, damit diese die Organisation übernimmt. Wählst Du diesen Weg, musst Du die entstehenden Kosten jedoch komplett selbst übernehmen. Je nach Entfernung können diese schnell in 5-stelliger Höhe ausfallen.
Welche Alternative gibt es?
Mit Abschluss einer DELA Sterbegeldversicherung wird gleichzeitig die Überführung aus dem Ausland abgesichert. Zusätzlich zu der Ausschüttung der vereinbarten Versicherungssumme, übernehmen wir die Kosten der Überführung, sofern diese von DELA organisiert wird und die versicherte Person ihren Wohnsitz in Deutschland hatte.
Wie findet die Überführung über DELA statt?
Die Angehörigen des Verstorbenen informieren DELA über den Tod im Ausland. Damit wird nicht nur die Auszahlung der Versicherungssumme in die Wege geleitet, DELA engagiert auch einen Bestatter, der auf Überführung aus dem Ausland spezialisiert ist. Sobald bekannt ist, wo der Verstorbene abgeholt werden kann und die notwendigen Vorbereitungen (z.B. Einbalsamierung) abgeschlossen wurden, findet die Überführung statt. Diese kann je nach Entfernung über den Luft-, See- oder Landweg erfolgen.
Damit die Überführung so schnell und unkompliziert wie möglich von statten gehen kann, sollten die Angehörigen zusätzlich die ortsansässige deutsche Botschaft kontaktieren, die Unterstützung bei den Vorbereitungen, beispielsweise in Form von Ansprechpartnern, liefern kann.
Sobald der Verstorbene Deutschland erreicht hat, übergibt das spezialisierte Bestattungsunternehmen die weitere Organisation, sofern gewünscht, an den Bestatter, der von den Hinterbliebenen beauftragt wurde.
Übrigens: Mit unserem Partnernetzwerk, die Deutschen Bestattungsfürsorge, kann die eigene Wunschbestattung bereits zu Lebzeiten geplant werden.