So hat es der Landtag beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen gehörten, dass die Friedhofspflicht und Sargpflicht bei Erdbestattungen entfällt.
Dies ermöglicht unter anderem Flussbestattungen, das Verstreuen der Asche im eigenen Garten und die Verabschiedung von Verstorbenen am offenen Sarg.
Was dabei jedoch zu beachten ist: Der Wunsch nach den neuen Bestattungsformen muss schriftlich festgehalten sein!
Und zwar in der sogenannten Totenfürsorgeverfügung. Darin muss festgelegt werden, wie die Person bestattet werden will und welcher sich um die Beisetzung kümmern soll.
Das neue Gesetz ist ein guter Anlass, um mit den Liebsten über die Todesfallvorsorge zu sprechen, denn auch andere Wünsche sollten besprochen und festgehalten werden. Dafür bieten wir auf unserer Website kostenlos juristisch geprüfte Vorsorgedokumente an.




