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Mehr Möglichkeiten für Bestattungen in Rheinland-Pfalz!
So hat es der Landtag beschlossen. Zu den wichtigsten Änderungen gehörten, dass die Friedhofspflicht und Sargpflicht bei Erdbestattungen entfällt. Dies ermöglicht unter anderem Flussbestattungen, das Verstreuen der Asche im eigenen Garten und die Verabschiedung von Verstorbenen am offenen Sarg. Was dabei jedoch zu beachten ist: Der Wunsch nach den neuen Bestattungsformen muss schriftlich festgehalten sein!…





