Die meisten Menschen entscheiden ihren Alltag selbst – ob es um Finanzen, medizinische Behandlungen oder organisatorische Angelegenheiten geht. Doch was passiert, wenn Du plötzlich nicht mehr in der Lage bist, eigene Entscheidungen zu treffen? Zum Beispiel nach einem Unfall oder aufgrund einer schweren Erkrankung?
Mit einer Vorsorgevollmacht kannst Du bereits heute rechtsverbindlich festlegen, wer Dich vertreten darf, wenn Du Deine Angelegenheiten vorübergehend oder dauerhaft nicht mehr selbst regeln kannst. So stärkst Du Deine Selbstbestimmung und entlastest gleichzeitig Deine Angehörigen. Denn Ehepartner oder erwachsene Kinder dürfen nicht allein aufgrund ihrer familiären Beziehung automatisch für Dich handeln.
Die wichtigsten Punkte auf einen Blick
- Eine Vorsorgevollmacht ist grundsätzlich ab 18 Jahren möglich.
- Ehepartner sind nicht automatisch vertretungsberechtigt.
- Du bestimmst Deine Vertrauensperson selbst.
- Die Vollmacht kann grundsätzlich geändert oder widerrufen werden, solange Du geschäftsfähig bist.
- Sie ergänzt weitere Vorsorgedokumente wie Patienten- und Betreuungsverfügung.
Was ist eine Vorsorgevollmacht?
Eine Vorsorgevollmacht ist ein rechtliches Dokument. Darin bestimmst Du eine oder mehrere Personen, die Dich vertreten dürfen, wenn Du Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kannst. Welche Befugnisse Du überträgst, entscheidest Du selbst. Sinnvoll kann außerdem eine Ersatzperson sein, falls die ursprünglich bevollmächtigte Person ausfällt.
Die bevollmächtigte Person darf dann – je nach Inhalt der Vollmacht – beispielsweise Entscheidungen treffen über Deine:
- medizinischen Behandlungen
- Bankgeschäfte und Vermögensangelegenheiten
- Verträge und Versicherungen
- Behördenangelegenheiten
- Wohnungs- und Immobilienangelegenheiten
- Pflege und Betreuung
- Post und digitale Angelegenheiten
Warum ist eine Vorsorgevollmacht wichtig?
Kannst Du Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln und liegt keine ausreichende Vollmacht vor, kann das Betreuungsgericht prüfen, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Dabei kann ein Angehöriger als Betreuer bestellt werden – automatisch geschieht das jedoch nicht.
Mit einer Vorsorgevollmacht entscheidest Du selbst, wer Dich vertreten soll und welche Entscheidungen diese Person treffen darf. Das schafft Orientierung und kann Deine Angehörigen in einer ohnehin schwierigen Situation entlasten.
Wann wird eine Vorsorgevollmacht benötigt?
Eine Vorsorgevollmacht kann wichtig werden, wenn Du beispielsweise nach einem schweren Unfall, einer plötzlichen Erkrankung, einem Schlaganfall, einer längeren Bewusstlosigkeit oder aufgrund anderer körperlicher oder geistiger Einschränkungen nicht mehr selbst handeln kannst. Oft tritt eine solche Situation unerwartet ein. Deshalb ist Vorsorge nicht nur ein Thema für das höhere Lebensalter.
Wer kann eine Vorsorgevollmacht erhalten?
Du kannst grundsätzlich jede volljährige und geschäftsfähige Person bevollmächtigen, der Du vertraust. Das können zum Beispiel Dein Partner, erwachsene Kinder, Geschwister, andere Familienmitglieder oder enge Freunde sein. Entscheidend ist nicht das Verwandtschaftsverhältnis, sondern dass Du der Person vertraust und sie bereit ist für Dich, Verantwortung zu übernehmen.
Kann ich mehrere Personen bevollmächtigen?
Ja. Du kannst mehrere Personen benennen und festlegen, ob sie gemeinsam oder einzeln für unterschiedliche Aufgabenbereiche handeln sollen. Auch eine Ersatzperson kann vorgesehen werden. Bedenke, dass klare Regelungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden.
Welche Bereiche kann eine Vorsorgevollmacht umfassen?
Wenn es um Trauer geht, werden häufig die fünf Phasen nach Psychiaterin und Sterbeforscherin Elisabeth Kübler-Ross genannt:
Gesundheit und medizinische Entscheidungen
Die bevollmächtigte Person kann – je nach Umfang der Vollmacht – etwa mit Ärzten sprechen, medizinischen Behandlungen zustimmen, Informationen erhalten oder Pflege organisieren. Wichtig: Eine Vorsorgevollmacht ersetzt keine Patientenverfügung. Die Vorsorgevollmacht bestimmt, wer für Dich handeln darf; die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen Du wünschst oder ablehnst.
Vermögen, Bankgeschäfte, Behörden und Versicherungen
Je nach Vollmacht können beispielsweise Rechnungen bezahlt, Überweisungen vorgenommen, Versicherungen und Verträge verwaltet, Anträge gestellt oder Behördenthemen geregelt werden. So können wichtige laufende Angelegenheiten auch dann erledigt werden, wenn Du selbst dazu nicht in der Lage bist.
Wohnen und Immobilien
Auch Mietverhältnisse, Reparaturen oder Verträge rund um die Wohnung können geregelt werden. Für einzelne Rechtsgeschäfte, bei denen das Grundbuch oder Handelsregister geändert werden soll, ist entweder die Beglaubigung eines Notars oder einer Betreuungsbehörde nötig. Das betrifft z. B. den Kauf oder Verkauf von Immobilien, Eintragung einer Grundschuld oder eines Nießbrauchs (z. B. Wohnrecht). Für alle anderen Rechtsgeschäfte braucht man weder einen Notar noch eine Beglaubigung einer Vollmacht.
Digitale Angelegenheiten
Auch der Umgang mit E-Mail-Konten, Online-Konten und digitalen Verträgen kann geregelt werden. Deinen digitalen Nachlass kannst Du zusätzlich separat dokumentieren.
Was musst Du beim Erstellen beachten?
Eine Vorsorgevollmacht sollte klar und möglichst vollständig formuliert sein. Überlege zunächst, wem Du vertraust und welche Aufgaben diese Person übernehmen soll. Sprich mit ihr darüber, bevor Du sie bevollmächtigst.
- Lege fest, ob die Vollmacht umfassend oder nur für bestimmte Bereiche gelten soll.
- Überlege, ob Du eine Ersatzperson benennen möchtest.
- Formuliere die gewünschten Befugnisse möglichst eindeutig.
- Halte wichtige persönliche Wünsche zusätzlich fest.
- Sorge dafür, dass die Vollmacht im Ernstfall gefunden wird.
Muss eine Vorsorgevollmacht notariell beglaubigt werden?
Grundsätzlich gilt: Nein.
Eine Vorsorgevollmacht kann in vielen Fällen schriftlich erstellt werden und ist auch ohne notarielle Beurkundung wirksam.
Es gibt jedoch Situationen, in denen eine notarielle Beurkundung oder eine öffentliche Beglaubigung sinnvoll oder sogar erforderlich sein kann.
Dazu gehören Änderungen des Grundbuchs und des Handelsregisters.
Sollte ich die Vorsorgevollmacht registrieren lassen?
Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer kann sinnvoll sein. Dort wird vermerkt, dass eine Vorsorgevollmacht existiert und wer bevollmächtigt wurde. Das Dokument selbst wird dort nicht hinterlegt. So kann ein Betreuungsgericht im Bedarfsfall leichter feststellen, ob bereits Vorsorge getroffen wurde.
Wo sollte die Vorsorgevollmacht aufbewahrt werden?
Eine Vorsorgevollmacht hilft nur, wenn sie im Ernstfall gefunden wird. Daher solltest Du jedem Bevollmächtigten eine Originalvollmacht geben, damit er im Ernstfall direkt handeln kann.
Manche Menschen tragen zusätzlich einen Hinweis im Portemonnaie oder hinterlegen Informationen im Smartphone, damit Einsatzkräfte oder Angehörige schnell auf die Vorsorgevollmacht aufmerksam werden.
Kann ich eine Vorsorgevollmacht ändern oder widerrufen?
Ja. Solange Du geschäftsfähig bist, kannst Du Deine Vorsorgevollmacht grundsätzlich ändern, ergänzen oder widerrufen. Überprüfe sie regelmäßig und insbesondere nach wichtigen Veränderungen, etwa einer Heirat, Trennung oder einer veränderten familiären Situation.
Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung – der Unterschied
In einer Vorsorgevollmacht legst Du fest, wer Dich vertreten darf.
Eine Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen Deinem Willen entsprechen.
In einer Betreuungsverfügung hältst Du fest, wen das Betreuungsgericht als Betreuer berücksichtigen soll. Die Betreuungsverfügung greift, wenn Du Deine Angelegenheiten auf Grund von Krankheit, Unfall oder geistiger, körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung nicht mehr selbstständig regeln kannst.
Die Dokumente erfüllen unterschiedliche Aufgaben und können sich sinnvoll ergänzen. So kannst Du sowohl festlegen, wer für Dich handeln darf, als auch Deine medizinischen Wünsche und Vorstellungen für eine mögliche rechtliche Betreuung dokumentieren.
Brauche ich eine Vorsorgevollmacht, wenn ich verheiratet bin?
Seit dem 1. Januar 2023 gibt es ein gesetzliches Notvertretungsrecht für Ehepartner in bestimmten medizinischen Notfällen (§ 1358 BGB). Dieses gilt jedoch nur unter engen Voraussetzungen, ist auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt und zeitlich begrenzt. Es umfasst beispielsweise keine Bankgeschäfte, Versicherungen oder Behördenangelegenheiten. Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht daher eine wesentlich umfassendere und selbstbestimmte Regelung.
Für wen ist eine Vorsorgevollmacht sinnvoll?
Eine Vorsorgevollmacht ist für jeden volljährigen Menschen sinnvoll – unabhängig vom Alter und davon, ob Du verheiratet bist oder Kinder hast. Besonders wichtig ist die Frage: Wem vertraust Du und wer soll Deine Interessen vertreten, wenn Du es vorübergehend oder dauerhaft nicht selbst kannst?
Häufige Fehler vermeiden
- Die Vollmacht erst erstellen, wenn bereits eine Handlungsunfähigkeit eingetreten ist
- Die bevollmächtigte Person nicht vorher informieren
- Befugnisse zu ungenau formulieren
- Das Dokument so aufbewahren, dass es im Ernstfall nicht gefunden wird
- Die Vollmacht über viele Jahre nicht überprüfen
- Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung als dasselbe Dokument betrachten
Fazit: Selbstbestimmt vorsorgen und Angehörige entlasten
Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmst Du selbst, wer Dich vertreten soll und welche Entscheidungen diese Person treffen darf. Damit stärkst Du Deine Selbstbestimmung und gibst Deinen Angehörigen Orientierung. Gemeinsam mit weiteren Vorsorgedokumenten wie Patientenverfügung und Betreuungsverfügung kann sie ein wichtiger Baustein Deiner persönlichen Vorsorge sein.
Deine Vorsorge einfach und rechtssicher regeln
Mit dem DELA Familienschutz kannst Du Deine persönliche Vorsorge Schritt für Schritt organisieren. Dazu gehören rechtlich geprüfte Vorsorgedokumente wie die Vorsorgevollmacht, die Patientenverfügung und die Sorgerechtsverfügung.
Häufige Fragen zur Vorsorgevollmacht
Eine Vorsorgevollmacht wird mit Unterschrift wirksam.
Sprich mit der Person, die Du bevollmächtigen möchtest, darüber, wann und wie die Vollmacht eingesetzt werden soll.
Nein. Sie kann grundsätzlich auch am Computer erstellt werden. Wichtig ist, dass sie schriftlich vorliegt und eigenhändig unterschrieben wird.
Kannst Du Deine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln, kann das Betreuungsgericht prüfen, ob eine rechtliche Betreuung erforderlich ist. Ein Angehöriger wird dabei nicht automatisch zum Vertreter.
Ja. Du kannst mehrere Vertrauenspersonen benennen und festlegen, ob sie gemeinsam oder für unterschiedliche Aufgabenbereiche handeln sollen. Eine Ersatzperson kann ebenfalls sinnvoll sein.
Solange Du geschäftsfähig bist, kannst Du sie grundsätzlich ergänzen, ändern oder widerrufen. Nach wichtigen Veränderungen im Leben solltest Du die Regelungen überprüfen.
Bewahre sie sicher und gut auffindbar auf. Bestenfalls solltest Du jedem Bevollmächtigten eine Originalvollmacht geben, damit er im Ernstfall direkt handeln kann. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister kann zusätzlich sinnvoll sein.
Bei einer selbst erstellten Vollmacht fallen häufig keine oder nur geringe Kosten an. Kosten entstehen, wenn Du eine notarielle Beurkundung oder Beglaubigung wünschst. Deren Höhe richtet sich nach den gesetzlichen Gebühren, die sich am Gegenstandswert (Vermögen des Erstellers) orientieren.
Nein. Die Vorsorgevollmacht legt fest, wer für Dich handeln darf. Die Patientenverfügung hält fest, welche medizinischen Maßnahmen Deinem Willen entsprechen. Beide Dokumente können sich sinnvoll ergänzen.




