Mit einer Sorgerechtsverfügung Deinen Wunsch festhalten
Als Mutter oder Vater möchtest Du Dein Kind beschützen und ihm Sicherheit geben. Dazu gehört auch die Frage, wer sich um Dein minderjähriges Kind kümmern soll, wenn Du und der andere Elternteil plötzlich versterben oder dauerhaft nicht mehr für Dein Kind sorgen können.
Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst Du Deinen Wunsch festhalten, wer die Vormundschaft für Dein Kind übernehmen soll. Das schafft Orientierung und hilft dem Familiengericht, Deinen Willen bei seiner Entscheidung zu berücksichtigen. Die Verfügung greift erst, wenn der verfügende Sorgeberechtigte sein Sorgerecht - egal aus welchem Grund - nicht mehr ausüben kann. Grund dafür kann Tod, Verlust der Geschäftsfähigkeit oder Entzug des Sorgerechts wegen Alkoholismus, Drogen, Verwahrlosung oder Gewaltgeneigtheit etc. sein.
Eine Sorgerechtsverfügung kann verhindern, dass das Familiengericht das Kind in staatliche Obhut eines Jugendamtes und entsprechenden Heimes gibt.
Eine Sorgerechtsverfügung ersetzt zwar nicht die Entscheidung des Gerichts, sie ist aberein wichtiger Ausdruck Deiner Fürsorge und Verantwortung und vor allem bindet sie das Ermessen des Vormundschaftsgerichts, wer das Sorgerecht für Dein Kind bekommen soll.
Indem Du Dich frühzeitig mit diesem Thema beschäftigst, triffst Du Vorsorge für Deine Familie und kannst Deinen Angehörigen in einer ohnehin belastenden Situation zusätzliche Unsicherheiten ersparen.
Was ist eine Sorgerechtsverfügung?
Eine Sorgerechtsverfügung ist ein handschriftliches oder notarielles Dokument, in dem Du festhältst, wer sich im Ernstfall um Dein minderjähriges Kind kümmern soll.
Genauer gesagt benennst Du darin eine oder mehrere (Ersatz-) Personen, die nach Deinem Wunsch die Vormundschaft übernehmen soll, wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben oder dauerhaft nicht mehr in der Lage sind, die elterliche Sorge auszuüben.
Die benannte Person erhält das Sorgerecht jedoch nicht automatisch. Über die Vormundschaft entscheidet immer das Familiengericht. Dein dokumentierter Wunsch hat dabei jedoch ein großes Gewicht. Das Gericht prüft, ob die benannte Person für die Aufgabe geeignet ist und ob die Entscheidung dem Wohl des Kindes entspricht.
Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst Du außerdem festhalten, wenn Du ausdrücklich nicht möchtest, dass eine bestimmte Person die Vormundschaft übernimmt. Auch diesen Wunsch berücksichtigt das Gericht im Rahmen seiner Entscheidung.
Warum ist eine Sorgerechtsverfügung wichtig?
Niemand beschäftigt sich gerne mit der Vorstellung, selbst einmal nicht mehr für das eigene Kind da sein zu können. Trotzdem gehört diese Überlegung zu einer umfassenden Vorsorge.
Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst Du:
- Deinen Wunsch für das Sorgerecht Deines Kindes festhalten.
- Menschen entlasten, die im Ernstfall schwierige Entscheidungen treffen müssten.
- Dem Familiengericht eine wichtige Orientierung geben.
- Für mehr Klarheit innerhalb der Familie sorgen.
- Verantwortung über das Leben Deines Kindes übergeben, weil Du diese Verantwortung nicht mehr übernehmen kannst.
Gerade wenn mehrere Angehörige als Vormund infrage kommen könnten oder es unterschiedliche Vorstellungen innerhalb der Familie gibt, kann eine Sorgerechtsverfügung helfen, Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden.
Wer braucht eine Sorgerechtsverfügung?
Grundsätzlich kann jede Familie mit minderjährigen Kindern von einer Sorgerechtsverfügung profitieren:
- verheiratete Eltern,
- unverheiratete Eltern,
- Alleinerziehende,
- Patchworkfamilien,
- Eltern mit mehreren Kindern.
Je jünger Dein Kind ist, umso wichtiger ist es für das Kind, die richtige Person für das Sorgerechte nach Dir festzulegen.
Was passiert ohne Sorgerechtsverfügung?
Gibt es keine Sorgerechtsverfügung, entscheidet das Familiengericht, wer die Vormundschaft übernehmen soll.
Dabei steht immer das Wohl des Kindes im Mittelpunkt. Das Gericht prüft unter anderem:
- die persönliche Eignung möglicher Vormünder,
- die Bindung des Kindes zu den jeweiligen Personen,
- die familiären Verhältnisse,
- den bisherigen Kontakt zum Kind.
Ohne einen dokumentierten Elternwillen fehlt dem Gericht jedoch eine wichtige Orientierung. Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst Du deshalb dazu beitragen, dass Deine Vorstellungen in die Entscheidung einfließen.
Was muss ich bei einer Sorgerechtsverfügung beachten?
Damit Deine Sorgerechtsverfügung wirksam ist und möglichst eindeutig verstanden werden kann, solltest Du einige Punkte beachten.
Die Verfügung muss handschriftlich oder von einem Notar verfasst werden.
Die Sorgerechtsverfügung sollte die Überschrift „Sorgerechtsverfügung” haben, vollständig handschriftlich (oder notariell) geschrieben und unterschrieben werden. Ort und Datum gehören ebenfalls dazu.
Den gewünschten Vormund klar benennen
Notiere den vollständigen Namen sowie möglichst die Anschrift der Person, die Du als Vormund wünschst. Je eindeutiger Deine Angaben sind, desto einfacher ist später die Zuordnung.
Vorher mit der Person sprechen
Sprich mit der Person, die Du benennen möchtest. Die Vormundschaft bringt Verantwortung mit sich. Deshalb sollte die Person wissen, dass Du sie ausgewählt hast, und bereit sein, diese Aufgabe im Ernstfall zu übernehmen.
Je nach Entwicklung des Kindes, kann man auch mit dem Kind darüber sprechen, wer für es sorgen soll, wenn die Eltern es nicht mehr können.
Den Wunsch begründen
Du musst Deine Entscheidung nicht ausführlich erklären. Eine kurze Begründung, inklusive der Beziehung zwischen Deinem Kind und der benannten Person kann dem Familiengericht jedoch helfen, Deinen Wunsch besser nachzuvollziehen.
Regelmäßig überprüfen
Familien verändern sich. Deshalb solltest Du Deine Sorgerechtsverfügung regelmäßig prüfen und bei Bedarf aktualisieren – zum Beispiel nach einer Hochzeit, einer Trennung, einem Umzug oder wenn sich die Lebenssituation der benannten Person verändert.
Gemeinsames oder alleiniges Sorgerecht – was gilt?
Bei gemeinsamem Sorgerecht geht das Sorgerecht zunächst auf den anderen Elternteil über.
Eine Vormundschaft wird erst notwendig, wenn beide sorgeberechtigten Eltern versterben oder dauerhaft ausfallen oder der verfügende Elternteil eben gerade nicht will, dass der andere Elternteil das alleinige Sorgerecht erhält.
Hat ein Elternteil das alleinige Sorgerecht und verstirbt, entscheidet das Familiengericht darüber, ob der andere Elternteil das Sorgerecht erhält oder ob ein Vormund bestellt wird. Auch hierbei spielt das Wohl des Kindes die entscheidende Rolle.
Sorgerechtsverfügung oder Testament – wo liegt der Unterschied?
Eine Sorgerechtsverfügung und ein Testament verfolgen unterschiedliche Ziele.
Mit einem Testament regelst Du Deinen Nachlass und legst fest, wer Dein Vermögen erben soll.
Mit einer Sorgerechtsverfügung hältst Du Deinen Wunsch fest, wer sich um Dein minderjähriges Kind kümmern soll.
Beide Dokumente ergänzen sich sinnvoll und gehören zu einer umfassenden Vorsorge.
Checkliste: Das gehört in eine Sorgerechtsverfügung
Eine vollständige Sorgerechtsverfügung muss handschriftlich (oder notariell) erstellt werden und folgende Angaben enthalten:
• Deinen vollständigen Namen, Geburtsdatum und -ort, Anschrift
• Ort und Datum der Erstellung
• Den vollständigen Namen Deines Kindes mit Geburtsdatum und -ort
• Den vollständigen Namen, Geburtsdatum und -ort der gewünschten Vormundsperson
• Optional eine kurze Begründung Deiner Entscheidung
• Deine eigenhändige Unterschrift
Bewahre die Verfügung an einem sicheren Ort auf und informiere eine Vertrauensperson darüber, wo sie im Ernstfall zu finden ist oder gebe sie der gewünschten Vormundsperson, damit die Wunschperson das Dokument im Ernstfall dem Gericht vorlegen kann.
Fazit: Vorsorge schafft Orientierung
Niemand kann vorhersagen, was die Zukunft bringt. Mit einer Sorgerechtsverfügung kannst Du jedoch schon heute wichtige Entscheidungen für Dein Kind vorbereiten.
Du gibst dem Familiengericht eine klare Orientierung, entlastest Deine Angehörigen und sorgst dafür, dass Dein Wunsch bekannt ist. Damit ist die Sorgerechtsverfügung ein wichtiger Baustein einer umfassenden Vorsorge – für Dich und vor allem für Dein Kind.
Häufige Fragen zur Sorgerechtsverfügung (FAQ)
Ist eine Sorgerechtsverfügung rechtlich bindend?
Nein. Die Entscheidung trifft immer das Familiengericht, aber Dein dokumentierter Wille bindet das Gericht, so dass es Deine Entscheidung berücksichtigen muss, sofern Dein Wille dem Wohl des Kindes entspricht.
Wer entscheidet über die Vormundschaft?
Das zuständige Familiengericht bestellt den Vormund und prüft dabei insbesondere, was für das Kind am besten ist.
Muss eine Sorgerechtsverfügung notariell beglaubigt werden?
Nein. Eine notarielle Beglaubigung ist nicht erforderlich, wenn Deine Verfügung handschriftlich verfasst und unterschrieben wird.
Können beide Eltern eine gemeinsame Sorgerechtsverfügung verfassen?
Nur wenn die Eltern verheiratet sind, dürfen sie ihren gemeinsamen Wunsch zum Sorgerecht in einer Sorgerechtsverfügung gemeinsam festhalten.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, müssen sie getrennte Dokumente - also jeder für sich - erstellen.
Kann eine Sorgerechtsverfügung für mehrere Kinder gelten?
Ja. Eine Sorgerechtsverfügung kann für mehrere minderjährige Kinder gelten. Du musst also nicht für jedes Kind ein separates Dokument verfassen.
Wichtig ist, dass alle Kinder in der Verfügung eindeutig genannt werden. Möchtest Du für einzelne Kinder unterschiedliche Regelungen treffen – etwa, weil besondere familiäre Umstände vorliegen – solltest Du dies ausdrücklich festhalten.
Grundsätzlich entscheidet das Familiengericht immer nach dem Wohl jedes einzelnen Kindes. Dabei wird auch berücksichtigt, ob Geschwister gemeinsam aufwachsen können. In den meisten Fällen ist es im Interesse der Kinder, dass sie nicht voneinander getrennt werden.
Kann ich meine Sorgerechtsverfügung ändern?
Ja. Solange Du geschäftsfähig bist, kannst Du Deine Verfügung jederzeit neu verfassen oder widerrufen. Denk daran, immer das aktuelle Datum zu notieren. So kann im Zweifel erkannt werden, welche Sorgerechtsverfügung die aktuelle ist.
Kann ich mehrere Personen benennen?
Ja. Du kannst beispielsweise eine Ersatzperson benennen, falls die zuerst ausgewählte Person die Vormundschaft nicht übernehmen kann oder möchte.
Was passiert, wenn die benannte Person ablehnt?
Dann bestellt das Familiengericht eine andere geeignete Person als Vormund. Deshalb ist es sinnvoll, vorher mit der gewünschten Person zu sprechen.
Wo sollte ich die Sorgerechtsverfügung aufbewahren?
Bewahre sie an einem sicheren Ort auf und informiere eine Vertrauensperson darüber. So kann das Dokument im Ernstfall schnell gefunden werden.
Gut vorbereitet – für Dich und Deine Familie
Eine Sorgerechtsverfügung ist nur ein Baustein einer umfassenden Vorsorge. Ebenso wichtig sind beispielsweise eine Patientenverfügung, eine Vorsorgevollmacht oder Regelungen zum digitalen Nachlass.
Mit dem DELA Familienschutz erhältst Du kostenlos juristisch geprüfte Vorsorgedokumente und praktische Checklisten, die Dich dabei unterstützen, wichtige Entscheidungen frühzeitig festzuhalten und Deine Angehörigen zu entlasten.
Die Sorgerechtsverfügung und weitere Vorsorgedokumente findest Du unter: www.dela.de/service
Auch an die finanzielle Absicherung Deines Kindes denken
Mit einer Sorgerechtsverfügung legst Du fest, wen Du Dir als Vormund für Dein minderjähriges Kind wünschst. Doch neben der persönlichen Fürsorge spielt auch die finanzielle Absicherung eine wichtige Rolle.
Verliert ein Kind ein oder beide Elternteile, kann zwar unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Waisenrente bestehen. Diese Leistung reicht jedoch häufig nicht aus, um den bisherigen Lebensstandard zu sichern oder spätere Ausgaben – etwa für Schule, Ausbildung oder Studium – vollständig abzudecken.
Eine private finanzielle Vorsorge kann dazu beitragen, dass Dein Kind auch im Ernstfall abgesichert ist und der Vormund nicht zusätzlich finanziell belastet wird. Unsere DELA Risikolebensversicherung mit integriertem Zusatzschutz für Kinder kann dabei helfen, wichtige Zukunftspläne Deines Kindes weiterhin zu ermöglichen.




